Waldstimmung mit Lichteinfall
© Raul Mellado | stock.adobe.com

Europaschutzgebiet „Heißländen und Auwälder an der Traun“

Schutz von 6 natürlichen Lebensräumen und 5 Tierarten

Lesedauer: 1 Minute

27.12.2023

Mit der Ausweisung zum Europaschutzgebiet wird das Gebiet „Heißländen und Auwälder an der Traun“ in den Gemeinden Weißkirchen an der Traun, Hörsching, Traun, Ansfelden und der Stadt Linz gemäß FFH-Richtlinie geschützt.  

Damit wird ein Gebiet (Gebietskennung AT 3109000) mit einer Gesamtfläche von ca. 123 Hektar im Sinne der FFH-Richtlinie mit 6 natürlichen Lebensräumen und 5 Tierarten geschützt. Prägend für das Gebiet sind die ausgedehnten vorhandenen Heißländen sowie die sie umgebenden Auwälder. Geschützt werden als Tierarten gemäß Anhang II FFH-Richtlinie der Scharlachkäfer, der Alpenkammmolch, die Gelbbauchunke, der Biber und die Spanische Flagge. Innerhalb der vier verteilten Einzelflächen werden 3 Zonen (Heißländzone (A), Auwaldflächen ohne Heißländpotential (B), kein essentielles Habitat (C)) ausgewiesen (siehe Detailpläne Anlage 2/1 bis 2/4), die mit LGBl. Nr. 129 ersetzt wurden).

Zu den einzelnen Lebensraumtypen werden, um den Erhaltungszustand nicht zu verschlechtern, Pflegemaßnahmen verordnet (§ 6) bzw. erlaubten Tätigkeiten (§ 4) gewährt. Gewerblich relevant könnte in Zone C allfällig der erlaubte Abbau von Bodenmaterialien werden. Die Umsetzung von Pflege- bzw. Managementmaßnahmen zur Gewährleistung des günstigen Erhaltungszustands soll vorrangig im Rahmen von privatrechtlichen Verträgen mit den Grundeigentümern bzw. nutzungsberechtigten Personen erfolgen. 

Die Verordnung wurde am 7. Dezember 2023 kundgemacht und tritt mit 8. Dezember 2023 in Kraft. Die Änderungen durch LGBL. Nr. 129/2023 treten mit 22. Dezember in Kraft. Eine direkte Betroffenheit von Betrieben ist nicht gegeben. 

Links

Weitere interessante Artikel
  • Richterhammer liegt auf mehreren Büchern auf hölzernen Untergrund
    Neue EU-Richtlinie über nationale Emissionen bestimmter Luftschadstoffe
    Weiterlesen
  • Detailansicht einer Petrischale mit Insekten in Larvenstadium darüber Mikroskoplupe, ringsum bewegungsunscharf weitere Laborgegenstände
    Änderung der Verordnung „Verbote und Beschränkungen teilfluorierter und vollfluorierter Kohlenwasserstoffe sowie von Schwefelhexafluorid“
    Weiterlesen