Änderung der Maschinen Sicherheitsverordnung 2010
Neue Bestimmungen zur Marktüberwachung und Überbrückungsregelungen bis zum Inkrafttreten der Verordnung 2023/1230/EU
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Mit 15.7.2025 wurden Änderungen zur Maschinen Sicherheitsverordnung 2010 verlautbart. Die neuen Bestimmungen treten mit 16. Juli 2025 in Kraft.
Die Maschinensicherheitsverordnung 2010 (MSV 2010) enthält insbesonders Vorschriften zur CE-Kennzeichnung von Maschinen.
Die aktuelle Kundmachung enthält folgende wesentliche Änderungen:
- Umsetzung der Bestimmungen zur Marktüberwachung
- Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen wird Marktüberwachungsbehörde
- Internationale Zusammenarbeit mit den Marktüberwachungsbehörden anderer Mitgliedstaaten
- Überbrückungsregelungen bis die unmittelbar geltende Maschinen-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 2023/1230) in Kraft tritt
- Die Anhänge XI (Mindestkriterien für benannte Stellen), XIII (Verzeichnis benannte Stellen), XIV (harmonisierte Normen) und XV (Informationen) fallen weg.
- Entfall von §§ 7 Abs 3 (Konformitätsvermutung und harmonisierte Normen), 8 Abs 2 und 3 (Maßnahmen der EK), 9 (Maschinen mit Gefahrenpotential), 10 (Anfechtung), 11 (Schutzklauselverfahren) und 14 (Benannte Stellen).
Von den Änderungen sind alle Unternehmen betroffen, die Maschinen und Sicherheitsbauteile für Maschinen herstellen oder aus dem Nicht-EU-Raum importieren.
Links
- BGBl. II Nr. 161/2025 - Verordnung mit der die Maschinen Sicherheitsverordnung 2010 – MSV 2010 geändert wird
- Maschinensicherheitsverordnung 2010 (geltende Fassung)
- WKO-Infos zur CE-Kennzeichnung
- CE-Kennzeichnung von Maschinen
- EU-Maschinenverordnung (2023/1230/EU) (gültig ab 20. Jänner 2027)