Änderung der Maschinen Sicherheitsverordnung 2010
Neue Bestimmungen zur Marktüberwachung und Überbrückungsregelungen bis zum Inkrafttreten der Verordnung 2023/1230/EU
Lesedauer: 1 Minute
21.07.2025
Mit 15.7.2025 wurden Änderungen zur Maschinen Sicherheitsverordnung 2010 verlautbart. Die neuen Bestimmungen treten mit 16. Juli 2025 in Kraft.
Die Maschinensicherheitsverordnung 2010 (MSV 2010) enthält insbesonders Vorschriften zur CE-Kennzeichnung von Maschinen.
Die aktuelle Kundmachung enthält folgende wesentliche Änderungen:
- Umsetzung der Bestimmungen zur Marktüberwachung
- Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen wird Marktüberwachungsbehörde
- Internationale Zusammenarbeit mit den Marktüberwachungsbehörden anderer Mitgliedstaaten
- Überbrückungsregelungen bis die unmittelbar geltende Maschinen-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 2023/1230) in Kraft tritt
- Die Anhänge XI (Mindestkriterien für benannte Stellen), XIII (Verzeichnis benannte Stellen), XIV (harmonisierte Normen) und XV (Informationen) fallen weg.
- Entfall von §§ 7 Abs 3 (Konformitätsvermutung und harmonisierte Normen), 8 Abs 2 und 3 (Maßnahmen der EK), 9 (Maschinen mit Gefahrenpotential), 10 (Anfechtung), 11 (Schutzklauselverfahren) und 14 (Benannte Stellen).
Von den Änderungen sind alle Unternehmen betroffen, die Maschinen und Sicherheitsbauteile für Maschinen herstellen oder aus dem Nicht-EU-Raum importieren.
Links
- BGBl. II Nr. 161/2025 - Verordnung mit der die Maschinen Sicherheitsverordnung 2010 – MSV 2010 geändert wird
- Maschinensicherheitsverordnung 2010 (geltende Fassung)
- WKO-Infos zur CE-Kennzeichnung
- CE-Kennzeichnung von Maschinen
- EU-Maschinenverordnung (2023/1230/EU) (gültig ab 20. Jänner 2027)