[Pensions- und Vorsorgekassen, Fachvertretung]

Aufbau einer Pensionskasse

Risikoausgleich für eine solide Absicherung gegen Armut im Alter, Berufsunfähigkeit und Invalidität

Lesedauer: 1 Minute

13.03.2023

Eine Pensionskasse agiert auf Basis ihrer rechtlichen Grundlagen, in Österreich das Pensionskassengesetz (PKG) und das Betriebspensionsgesetz (BPG).

Aufgabe der Pensionskassen

Hauptaufgabe jeder Pensionskasse ist es, das zwischen Arbeitgeber und Mitarbeitern vereinbarte Pensionsmodell gut zu verwalten. Dazu gehören vor allem die Verwaltung der individuellen Pensionskonten, die Veranlagung des Pensionskapitals, der Risikoausgleich sowie die Auszahlung der Pensionen.

Organisiert in Veranlagungs- und Risikogemeinschaften

Pensionskassen sind als Aktiengesellschaften organisiert, die eine oder mehrere Veranlagungs- und Risikogemeinschaften (VRG) verwalten.  

In einer VRG wird das Kapital für eine Gruppe von je mindestens 1.000 Berechtigten in gleicher Form angelegt. Innerhalb der VGR werden Risiken wie Berufsunfähigkeit, Lebenserwartung und ähnliche Faktoren ausgeglichen. Die Berechtigen einer VRG können aus mehreren – auch kleinen – Betrieben oder aus einem einzigen Großunternehmen stammen.

Anwartschafts- und Leistungsphase

Bei Betriebspensionen werden zwei Phasen unterschieden:

  • die Anwartschaftsphase: die Zeit vor dem Pensionsantritt
  • die Leistungsphase: die Zeit ab dem Pensionsantritt

In der Anwartschaftsphase zahlt das Unternehmen – und möglicherweise auch der Mitarbeiter – in die Pensionskasse ein. Ab dem vertraglich vereinbarten Pensionsantritt wird der Mitarbeiter zum Leistungsberechtigten und bekommt die Betriebspension, die entsprechend der vertraglichen Regelung vereinbart wurde, von der Pensionskasse ausbezahlt. Üblicherweise stellt das Unternehmen zu diesem Zeitpunkt die Zahlungen für den betreffenden Mitarbeiter ein.

Wird ein Mitarbeiter berufsunfähig oder invalide, kann er eine Berufsunfähigkeits- oder eine Invaliditätspension erhalten, vorausgesetzt es ist in der Pensionsvereinbarung ein entsprechender Schutz für Berufsunfähigkeit oder Invalidität vorgesehen.

Im Fall des Todes eines Berechtigten erhalten seine Hinterbliebenen eine Pension entsprechend der Pensionsvereinbarung. Diese Pension wird unabhängig davon ausgezahlt, ob der Berechtigte in der Anwartschafts- oder der Leistungsphase verstorben ist.

Weitere Informationen

Weitere interessante Artikel