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Personenberatung und Personenbetreuung, Fachgruppe

Alle Infos zur staatlichen Prüfung

Checklisten, Vorlagen, Informationen

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20.07.2026

Mit 22. September 2022 trat die neue Ausbildungsverordnung für das Berufsbild der Lebens- und Sozialberatung in der Kategorie Psychosoziale Beratung in Kraft. Damit begann eine 2-jährige Übergangsfrist. Während dieser Zeit kann die Ausbildung zur psychosozialen Berater:in auch noch nach alter Ausbildungsverordnung begonnen und damit der Weg in die gewerbliche Selbständigkeit als Lebens- und Sozialerater:in geebnet werden.

Nach dem Stichtag gilt ausschließlich die neue Ausbildungsverordnung, die mit einer staatlichen Befähigungsprüfung abschließt und die Qualität der Psychosozialen Beratung langfristig sichert. Die Befähigungsprüfung orientiert sich am Niveau 6 des Nationalen Qualifikationsrahmens, was einem Bachelor-Abschluss bzw. einer Meisterprüfung entspricht, und wird an insgesamt 4 Meisterprüfungs-Standorten in Österreich anngeboten und durchgeführt. Sie besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Prüfungsmodul, wobei das mündliche Prüfungsmodul zwei Gegenstände umfasst: Den Gegenstand „Fachgespräch über ein Exposé“ und den Gegenstand „Fallvignette – anwendungsorientierte psychosoziale Beratung“.

Für alle bestehenden Fachgruppen-Mitglieder, die eine dreijährige uneingeschränkte Selbstständigkeit im Bereich des Gewerbes „Lebens- und Sozialberatung / Psychosoziale Beratung“ nachweisen und zu einer Prüfung antreten möchten, gibt es die Möglichkeit, sich durch eine erleichterte Befähigungsprüfung (ausschließlich das Modul 2 ist zu absolvieren, das Modul 1 wird angerechnet) auf das NQR-Level VI upzugraden und somit das Siegel „Staatlich geprüfte psychosoziale Berater:in" zu führen. Die Informationen und Unterlagen dazu finden Sie im Downloadbereich.

Die nächsten Befähigungsprüfungen für die staatlich geprüfte psychosoziale Beratung an der Meisterprüfungsstelle Tirol findet an folgenden Terminen statt:

Termine für die Prüfung in Tirol

30.04.2026

schriftlich

Modul 1

Für bestehende Gewerbe nicht notwendig 

18.05. - 21.05.2026 

mündlich

Modul 2

Für alle, die das uneingeschränkte Gewerbe haben und die staatliche Prüfung machen wollen relevant

Achtung

Der Prüfungstermin aus dem mündlichen Modul 2 wird von der Meisterprüfungsstelle zugeteilt und kann aus Organisationsgründen nicht selbst gewählt werden.

30.09. und 19.10. - 23.10.2026
18.02.2027

schriftlich

Modul 1

03.06.2027

schriftlich

Modul 1

30.09.2027

schriftlich

Modul 1

08.03. - 12.03.2027

Modul 2

Exposé bis 18.02.2027

21.06. –25.06.2027

Modul 2

Exposé bis 03.06.2027

18.10. –22.10.2027 Modul 2

Exposé bis 30.09.2027

Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen beträgt der Anmeldeschluss für die Prüfung 6 Wochen. Je früher sich die Interessent:innen zur Prüfung anmelden, desto früher können wir mit der detaillierten Planung beginnen.

Sollte es nicht möglich sein, an der Prüfung teilzunehmen, ist ein Rücktritt (Abmeldung) bis 2 Wochen vor dem Prüfungstermin problemlos möglich.

Das Exposé sollte spätestens 5 Wochen vor der Prüfung bei uns eingereicht werden.

Hier geht es zu unseren Workshops für die Vorbereitung.

Anmeldung zur Prüfung


Meisterprüfung und Befähigungsprüfung

Personen, die eine dreijährige, uneingeschränkte Selbständigkeit im Bereich des Gewerbes der „Lebens- und Sozialberatung / Psychosoziale Beratung“ nachweisen, können die staatliche Befähigungsprüfung ablegen, wobei das Modul 1 bereits angerechnet wird (§ 10.  der Befähigungsprüfungsordnung des Fachverbandes Personenberatung & Personenbetreuung über die Befähigungsprüfung für das reglementierte Gewerbe Lebens- und Sozialberatung / Psychosoziale Beratung).

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