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Personenberatung und Personenbetreuung, Fachgruppe

Alle Infos zur staatlichen Prüfung

Checklisten, Vorlagen, Informationen

Lesedauer: 2 Minuten

14.03.2024

Mit 22. September 2022 trat die neue Ausbildungsverordnung für das Berufsbild der Lebens- und Sozialberatung in der Kategorie Psychosoziale Beratung in Kraft. Damit begann eine 2-jährige Übergangsfrist. Während dieser Zeit kann die Ausbildung zur psychosozialen Berater:in auch noch nach alter Ausbildungsverordnung begonnen und damit der Weg in die gewerbliche Selbständigkeit als Lebens- und Sozialerater:in geebnet werden.

Nach dem Stichtag gilt ausschließlich die neue Ausbildungsverordnung, die mit einer staatlichen Befähigungsprüfung abschließt und die Qualität der Psychosozialen Beratung langfristig sichert. Die Befähigungsprüfung orientiert sich am Niveau 6 des Nationalen Qualifikationsrahmens, was einem Bachelor-Abschluss bzw. einer Meisterprüfung entspricht, und wird an insgesamt 4 Meisterprüfungs-Standorten in Österreich anngeboten und durchgeführt. Sie besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Prüfungsmodul, wobei das mündliche Prüfungsmodul zwei Gegenstände umfasst: Den Gegenstand „Fachgespräch über ein Exposé“ und den Gegenstand „Fallvignette – anwendungsorientierte psychosoziale Beratung“.

Für alle bestehenden Fachgruppen-Mitglieder, die eine dreijährige uneingeschränkte Selbstständigkeit im Bereich des Gewerbes „Lebens- und Sozialberatung / Psychosoziale Beratung“ nachweisen und zu einer Prüfung antreten möchten, gibt es die Möglichkeit, sich durch eine erleichterte Befähigungsprüfung (ausschließlich das Modul 2 ist zu absolvieren, das Modul 1 wird angerechnet) auf das NQR-Level VI upzugraden und somit das Siegel „Staatlich geprüfte psychosoziale Berater:in" zu führen. Die Informationen und Unterlagen dazu finden Sie im Downloadbereich.

Die nächsten Befähigungsprüfungen für die staatlich geprüfte psychosoziale Beratung an der Meisterprüfungsstelle Tirol findet an folgenden Terminen statt:

Termine für die Prüfung in Tirol

29.05.24

schriftlich

Modul 1

Für bestehende Gewerbe nicht notwendig 
16.09.24
04.11.24
12.06 24 bis 14.06.24

mündlich

Modul 2

Für alle, die das uneingeschränkte Gewerbe haben und die staatliche Prüfung machen wollen relevant

30.09.24 bis 04.10.24

18.11.24 bis 22.11.24

Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen beträgt der Anmeldeschluss für die Prüfung 6 Wochen. Je früher sich die Interessent:innen zur Prüfung anmelden, desto früher können wir mit der detaillierten Planung beginnen.

Sollte es nicht möglich sein, an der Prüfung teilzunehmen, ist ein Rücktritt (Abmeldung) bis 2 Wochen vor dem Prüfungstermin problemlos möglich.

Das Exposé sollte spätestens 5 Wochen vor der Prüfung bei uns eingereicht werden.

Anmeldung zur Prüfung


Meisterprüfung und Befähigungsprüfung

Personen, die eine dreijährige, uneingeschränkte Selbständigkeit im Bereich des Gewerbes der „Lebens- und Sozialberatung / Psychosoziale Beratung“ nachweisen, können die staatliche Befähigungsprüfung ablegen, wobei das Modul 1 bereits angerechnet wird (§ 10.  der Befähigungsprüfungsordnung des Fachverbandes Personenberatung & Personenbetreuung über die Befähigungsprüfung für das reglementierte Gewerbe Lebens- und Sozialberatung / Psychosoziale Beratung).

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