Maschinen- und Technologiehandel, Landesgremium

Recycling-Baustoffverordnung 2015

Neue Regelungen für Recycling-Baustoffe

Lesedauer: 1 Minute

Die Recycling–Baustoffverordnung ist im BGBl. II Nr. 181/2015 kundgemacht worden. Sie tritt mit 1.1.2016 in Kraft. Ziel der Verordnung ist die Förderung der Kreislaufwirtschaft und Materialeffizienz. Durch verpflichtend vorgesehene Maßnahmen soll die Wiederverwendung und eine hohe Qualität von Recycling-Baustoffen erzielt werden.

Recycling-Baustoffverordnung (BGBl. II Nr. 181/2015)

FAQ zur Recycling-Baustoffverordnung

Stand: 26.11.2018

Weitere interessante Artikel
  • Default Veranstaltungsbild Artikelseite mit grafischen Elementen
    EU-Verordnung über Materialien und Gegenstände aus recyceltem Kunststoff
    Weiterlesen
  • Default Veranstaltungsbild Artikelseite mit grafischen Elementen
    Umschlüsselung von Abfallarten und Berechtigungsumfänge gemäß aktuellem Abfallverzeichnis
    Weiterlesen