Zum Inhalt springen
Immobilien- und Vermögenstreuhänder, Fachgruppe

Besondere Standesregeln für Immobilienmakler

Inkrafttreten 1. Oktober 2012

Lesedauer: 1 Minute

Stand: 03.07.2017

Sehr geehrte Damen und Herren,

ergänzend zu unserer Aussendung im Sommer stellen wir Ihnen die "Besonderen Standesregeln für Immobilienmakler" auch in der Online-Version zur Verfügung.

Die "Besonderen Standesregeln für Immobilienmakler" sind mit 1. Oktober 2012 in Kraft getreten.

Ordnungshalber dürfen wir darauf hinweisen, dass die "Allgemeinen Richtlinien für Immobilientreuhänder" weiterhin gültig und in Kraft sind.

Ihr Fachverband der Immobilien- und Vermögenstreuhänder

Weitere interessante Artikel
  • Papierblätter mit farbigen Diagrammen und Grafiken auf einem Schreibtisch
    Erster Österreichischer Neubaubericht – Quartalsupdate 02/2023: Premiere für Quartalsupdate zum Neubaubericht
    Weiterlesen
  • Blick durch ein Lupenglas auf Stapel von Münzen, auf denen kleine Häuser stehen
    Rechtssicherheit rund um die Wertsicherungsklauseln in Mietverträgen wiederhergestellt?
    Weiterlesen
  • In einer Waschmaschinentrommel sind mehrere Euroscheine in unterschiedlichen Beträgen wie hundert, fünfzig, zweihundert oder fünfhundert.
    Sorgfaltspflicht zur Geldwäscheprävention: Informationen für juristische Personen oder Personengesellschaften als Kund:innen
    Weiterlesen