Insolvenzrecht - FAQs
Antworten auf die wichtigsten Fragen
Lesedauer: 3 Minuten
1. Was versteht man unter einem Insolvenzverfahren?
Das Insolvenzverfahren ist ein besonderes Vollstreckungsverfahren zur Verwertung des Vermögens des Schuldners zum Zweck der gleichmäßigen anteilsmäßigen Befriedigung aller offenen Forderungen. Damit werden alle Gläubiger gleich behandelt und teure, wenig erfolgversprechende Klagen und Exekutionsmaßnahmen der einzelnen Gläubiger vermieden, die die erzielbare Quote nur mindern würden. Das Insolvenzverfahren kann auf Antrag des Schuldners oder eines Gläubigers als Konkursverfahren eingeleitet werden, auf Antrag des Schuldners auch als Sanierungsverfahren.
2. Was versteht man unter außergerichtlichem (stillem) Ausgleich?
Dabei handelt es sich um eine Möglichkeit der Sanierung eines Unternehmens ohne Insolvenzverfahren. Es muss mit jedem einzelnen Gläubiger ein Vertrag geschlossen werden, dass gegen Bezahlung einer gewissen Quote (keine gesetzliche Mindesthöhe) der offenen Forderung (auf einmal oder in Raten) binnen gewisser Zeit die Restschuld erlassen wird.
3. Was versteht man unter einem Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung?
Dies ist ein besonderes Verfahren, das nur auf Antrag des Schuldners zulässig ist. Dabei wird mit zumindest mehrheitlicher Zustimmung der Gläubiger, daher auch gegen den Willen einzelner Gläubiger, unter weitest gehender Gleichbehandlung eine Vereinbarung abgeschlossen, nach der der Schuldner mit Bezahlung einer gewissen Quote (mindestens 30 %) der offenen Forderungen von den Restschulden befreit wird und sein Unternehmen danach weiterführen kann. In diesem Verfahren kann der Schuldner sein Unternehmen selbst weiterführen, steht aber unter Aufsicht des Insolvenzverwalters.
4. Was versteht man unter Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung?
Dies ist ein gerichtliches Sanierungsverfahren auf Antrag des Schuldners, bei dem die Mindestquote 20 % beträgt. Wie beim Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung müssen die Gläubiger den Sanierungsplan mehrheitlich annehmen. Die Führung des Unternehmens übernimmt für die Dauer des Insolvenzverfahrens der Insolvenzverwalter. Nach vollständiger Bezahlung der Sanierungsplanquote tritt Restschuldbefreiung ein.
5. Was versteht man unter Privatinsolvenz?
Dies sind besondere Verfahrensbestimmungen für alle natürlichen Personen (auch Einzelunternehmer). Es gibt hier die Möglichkeit der Befreiung von den Restschulden unter gewissen Umständen auch ohne Zustimmung der Gläubiger (Abschöpfungsverfahren), allerdings nur nach vorheriger Verwertung des Unternehmens.
6. Wann liegt der Insolvenzgrund der Überschuldung vor
Überschuldung liegt vor, wenn die Schulden des Unternehmens größer sind als die Vermögenswerte und eine negative Fortbestehensprognose besteht (gilt für Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften, bei denen kein unbeschränkt haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist
7. Wann liegt der Insolvenzgrund der Zahlungsunfähigkeit vor?
Dies ist gegeben, wenn der Schuldner fällige Schulden nicht in angemessener Frist erfüllen kann. Dies kann deswegen der Fall sein, weil die entsprechenden Finanzmittel überhaupt nicht vorhanden sind, oder auch, weil sie in nicht entsprechend liquider Form vorhanden sind und eine Verwertung zu lange dauern würde.
8. Wann tritt eine Restschuldbefreiung ein?
Eine solche tritt nur bei einer mehrheitlichen Annahme eines Sanierungs- oder Zahlungsplans bzw. bei einstimmiger Annahme durch alle Gläubiger im außergerichtlichen (stillen) Ausgleich jeweils unter der Voraussetzung ein, dass die vereinbarten Quoten tatsächlich fristgerecht bezahlt werden. Für die Restschuldbefreiung im Abschöpfungsverfahren des Privatinsolvenzverfahrens gelten Sonderbestimmungen.
9. Was bedeutet Anfechtung im Insolvenzverfahren?
Diese bietet für den Insolvenzverwalter im Insolvenzverfahren die Möglichkeit, Rechtshandlungen des Schuldners, insbesondere Verfügungen über Vermögensbestandteile, zu bekämpfen, die zu einer rechtswidrigen Bevorzugung einzelner Gläubiger gegenüber den anderen Gläubigern geführt haben. Damit wird die Gleichbehandlung aller Gläubiger wieder hergestellt.
10. Was versteht man unter Unternehmensreorganisationsverfahren?
Durch dieses besondere Verfahren sollen Unternehmen, die in wirtschaftlichen Schwierigkeiten sind, zusätzliche Möglichkeiten und Anreize zur erfolgreichen Krisenbewältigung gegeben werden. Eine Verpflichtung zur Durchführung dieses Verfahrens besteht nur für sogenannte prüfpflichtige juristische Personen. Bei Nichtdurchführung und anschließendem Insolvenzverfahren droht eine persönliche Haftung für jede dem vertretungsbefugten Organ angehörige Person bis maximal 100.000 EUR eintreten könnte.