Steuerkalender für April 2024
Für Stadt und Land Salzburg
Lesedauer: 1 Minute
29.03.2024
15. April:
- Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) für Februar 2024
- Lohnsteuer für März 2024
- Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfe für März 2024
- Kammerumlage II (DZ) als Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (0,36 %) für März 2024
- Werbeabgabe für Februar 2024
25. April:
- Mineralölsteuer (Zollamt)
- Biersteuer (Zollamt)
Bei nicht rechtzeitiger Entrichtung der fälligen Abgaben ist mit den in der Bundesabgabenordnung, BGBL.Nr. 194/1961, in der derzeit geltenden Fassung, vorgesehenen Säumnisfolgen zu rechnen. Für Abgaben, die an einem Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag fällig werden, gilt als Fälligkeitstag der nächste Werktag.
Abgaben, die an die Gemeindeämter zu entrichten sind:
15. April:
- Vergnügungssteuer für März 2024 betreffend regelmäßig wiederkehrende Veranstaltungen (bei einmaligen Veranstaltungen aber jeweils spätestens 15 Tage nach Beendigung der Veranstaltung)
- Nächtigungsabgabe (ehemals Ortstaxe) für Februar 2024 einschließlich der 5 Cent pro Nächtigung Tourismusförderungsbeitrag
- Kommunalsteuer für März 2024
Der Steuerkalender beinhaltet nur die gängigsten Bundes-, Landes- und Gemeindeabgaben.