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Person mit blonden geschlossenen Haaren hebt die Hand und ruft ein Taxi
© Andrey Popov | stock.adobe.com
Beförderungsgewerbe mit Personenkraftwagen, Fachgruppe

Gesamtvertrag zur Krankenbeförderung mittels Taxi für KFA-versicherte Bedienstete der Stadt Wien (für Fahrten von bzw. nach Wien bzw. in den Bundesländern außer Wien per 1.7.2025)

Gesamtvertrag und Tarifen

Lesedauer: 1 Minute

27.10.2025

Per 1.7.2025 wird – nach dem Vorbild des Gesamtvertrags mit der ÖGK – die Krankenbeförderung mittels Taxi (ohne sanitätsdienstliche Versorgung) für KFA-Versicherte Bediensteten der Stadt Wien erstmals geregelt. Die Vereinbarung gilt für Taxiunternehmen aller Bundesländer (ausgenommen Wien) für alle Fahrten, die nicht Fahrtbeginn und Fahrtende im Bundesland Wien haben. Umfasst sind daher Fahrten in einzelnen Bundesländern (außer Wien) und alle bundeslandüberschreitenden Fahrten, auch jene nach bzw. aus Wien.

Die Tarife und die Rahmenbedingungen entsprechen den mit der ÖGK vereinbarten Konditionen.

Alle Mitgliedsbetriebe, die zum 30.06.2025 bereits in einem Vertragsverhältnis zur KFA standen, wurden ohne neuerliche Zusendung eines Infoschreibens in ein Einzelvertragsverhältnis nach dieser gesamtvertraglichen Vereinbarung übernommen. Bitte rechnen Sie zukünftig nach den Konditionen des Gesamtvertrags ab.

Falls Sie diesem Gesamtvertrag neu beitreten wollen, übermitteln Sie bitte das Datenblatt für neue Vertragspartner ausgefüllt an die Fachgruppe in Ihrem Bundesland.

  1. Gesamtvertrag
  2. Tarifvereinbarung 2025 netto
  3. Datenblatt Taxi für neue Vertragspartner ab 1.7.2025 

Wir freuen uns, damit einen weiteren Schritt der Neuregelung und Vereinheitlichung der Krankenbeförderungs­modalitäten erreicht zu haben.

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