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Handelsabkommen der EU mit ASEAN (Association of Southeast Asian Nations)

2007 nahm die Europäische Kommission mit ASEAN Verhandlungen über ein regionales Handels- und Investitionsabkommen auf, welche 2009 im gegenseitigen Einvernehmen unterbrochen wurden, um einen bilateralen Verhandlungsformat Platz zu machen. 

Derzeit finden regelmäßige Treffen einer  EU-ASEAN Arbeitsgruppe statt, um die Parameter für ein zukünftiges EU-ASEAN-Handelsabkommen festzulegen und die Verhandlungen über ein regionales Abkommen wieder aufnehmen zu können.

Bereits 2007 nahm die EU Verhandlungen über ein regionales Handels- und Investitionsabkommen mit allen Ländern der ASEAN-Gruppe außer Myanmar, Kambodscha und Laos auf.

Das Handelsabkommen sollte der beiderseitigen Liberalisierung des Waren- und Dienstleistungsverkehrs sowie des Investitionsbereichs dienen. Durch das Abkommen sollte insbesondere die Beseitigung von nichttarifären Handelshemmnissen sowie die Verbesserung des Schutzes geistigen Eigentums erreicht werden.

Die Verhandlungen gingen jedoch nur langsam voran und beide Seiten einigten sich im März 2009 darauf, sie vorerst auszusetzen.

Da die EU weiterhin anstrebte, ihre Wettbewerbsfähigkeit durch einen verstärkten Marktzugang zu den ASEAN-Staaten auszubauen, haben die EU-Mitgliedstaaten im Dezember 2009 der Europäischen Kommission grünes Licht für Verhandlungen über Handelsabkommen mit einzelnen ASEAN-Staaten (Brunei, Kambodscha, Indonesien, Laos, Malaysia, die Philippinen, Singapur, Thailand und Vietnam) gegeben. 

Nach wie vor wird jedoch der Abschluss eines Abkommens mit der gesamten ASEAN Region seitens der Europäischen Kommission angestebt. Die bilateralen Abkommen sollen hierbei als hilfreiche Bausteine dienen. 

Am Rande des ASEAN-Gipfels im April 2015 haben die EU und ASEAN verkündet, die Verhandlungen über ein regionales Freihandelsabkommen wieder aufnehmen zu wollen.

Deshalb finden regelmäßig Treffen zwischen den Vertretern der EU und ASEAN im Rahmen einer eigens dafür eingerichten Arbeitsgruppe statt, um eine Bestandaufnahme zu machen und die erforderlichen Schritte zu einer Wiederaufnahme der Verhandlungen zu erörtern.

 

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