Handelsabkommen der EU mit der Schweiz

Handelsabkommen, Bilaterale Abkommen I und II

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Der Grundstein der Beziehungen der EU mit der Schweiz ist das Freihandelsabkommen von 1972, gefolgt von den bilateralen Abkommen I und II.

Bis heute haben die EU und die Schweiz über 120 bilaterale Abkommen abgeschlossen, die von Dutzenden gemeinsamen Ausschüssen und Untergruppen verwaltet werden.

Freihandelsabkommen, Bilaterale Abkommen I und II 

Die erste Vereinbarung zwischen der EU und der Schweiz geht auf die frühen Tage der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl zurück. Das Freihandelsabkommen von 1972 etablierte den freien Warenhandel zwischen der EU und der Schweiz.

Während der späten 1980er und frühen 90er Jahren beteiligte sich die Schweiz in den Verhandlungen über das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und unterzeichnete dieses am 2. Mai 1992. Am 20. Mai 1992 beantragte die Schweizer Regierung den Beitritt zur Europäischen Gemeinschaft. In einem Referendum am 6. Dezember 1992 lehnte das Schweizer Volk die Ratifizierung des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ab. In der Folge beschloss die Schweizer Regierung, die Verhandlungen zum EU-Beitritt bis auf weiteres auszusetzen.

Zur Minimierung der negativen Folgen der Ablehnung des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum begannen im Jahr 1994 die Verhandlungen über sieben Sektoren, die sogenannten bilateralen Abkommen I

  • Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen
  • Freizügigkeit
  • Luftverkehr
  • Güter- und Personenverkehr auf Schiene und Straße
  • Öffentliches Beschaffungswesen
  • Gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen
  • Wissenschaftliche und technische Zusammenarbeit

Diese Abkommen wurden am 21. Juni 1999 unterzeichnet und traten am 1. Juni 2002 in Kraft.

Diese Verträge beinhalten eine Kündigungsklausel, die festlegt, dass alle Abkommen zusammen in Kraft treten und auch zusammen zu einem Ende kommen, wenn ein Abkommen davon beendet wird. Die laufende Umsetzung dieser Abkommen verpflichtet die Schweiz, einschlägige Rechtsvorschriften der Gemeinschaft in den erfassten Sektoren zu übernehmen.

Die bilateralen Verhandlungen zu den sogenannten bilateralen Abkommen II betrafen die Besteuerung von Zinserträgen, den Schengen-Besitzstand, die Dubliner Konvention, die Europäische Umweltagentur und das Europäischen Umweltinformations-und beobachtungsnetz, das Media-Programm, die statistische Kooperation, die Betrugsbekämpfung, Zinserträge, die Vermeidung von Doppelbesteuerung von Ruhegehälter und Dienstleistungen.

Aufgrund der Probleme der Schweiz bei der Übernahme der grundlegenden Aspekte des EU-acquis wurden Dienstleistungen als Verhandlungsgegenstand zurückgezogen.

Die übrigen bilateralen Abkommen II wurden im Oktober 2004 unterzeichnet und sind zu unterschiedlichen Zeitpunkten in Kraft getreten:

Landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse

  • In Kraft seit 30. März 2005

Schengen-Besitzstand

  • In Kraft seit 1. März 2008

Dubliner Konvention

  • In Kraft seit 1. Juli 2005

Betrugsbekämpfung

  • Vorläufige Anwendung seit 8. April 2009
  • Statistik
    • In Kraft seit 1. Januar 2007
  • Umweltagentur und Umweltinformations- und beobachtungsnetz
    • In Kraft seit 1. April 2006
  • Media-Programm
    • In Kraft seit 1. April 2006
  • Vermeidung von Doppelbesteuerung von Ruhegehälter
    • In Kraft seit 31. Mai 2005 

Rechtsakte

Freihandelsabkommen

Bilaterale Abkommen I

  • Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen (ABl L 114 vom 30. April 2002)
  • Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit (ABl L 114 vom 30. April 2002)
  • Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Luftverkehr (ABl L 114 vom 30. April 2002)
  • Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Güter- und Personenverkehr auf Schiene und Straße (ABl L 114 vom 30. April 2002)
  • Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über bestimmte Aspekte des öffentlichen Beschaffungswesens (ABl L 114 vom 30. April 2002)
  • Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (ABl L 114 vom 30. April 2002)
  • Abkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit (ABl L 114 vom 30. April 2002)

Bilaterale Abkommen II

  • Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 22. Juli 1972 in Bezug auf die Bestimmungen über landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse (ABl L 23 vom 26. Januar 2005)
  • Abkommen zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Assoziierung dieses Staates bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands (ABl L 53 vom 27. Februar 2008)
  • Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Staates für die Prüfung eines in einem Mitgliedstaat oder in der Schweiz gestellten Asylantrags (ABl L 53 vom 27. Februar 2008)
  • Abkommen über die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits zur Bekämpfung von Betrug und sonstigen rechtswidrigen Handlungen, die ihre finanziellen Interessen beeinträchtigen (ABl L 46 vom 17. Februar 2009)
  • Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Zusammenarbeit im Bereich der Statistik (ABl L 90 vom 28. März 2006)
  • Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Beteiligung der Schweiz an der Europäischen Umweltagentur und dem Europäischen Umweltinformations- und Umweltbeobachtungsnetz (ABl L 90 vom 28. März 2006)
  • Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft im Bereich audiovisuelle Medien über die Festlegung der Voraussetzungen und Bedingungen für die Beteiligung der Schweizerischen Eidgenossenschaft an den Gemeinschaftsprogrammen MEDIA Plus und MEDIA-Fortbildung (ABl L 90 vom 28. März 2006)
  • Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Regelungen, die den in der Richtlinie 2003/48/EG des Rates im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen festgelegten Regelungen gleichwertig sind (ABl L 385 vom 29. Dezember 2004)

Stand: 11.01.2022