Sitzende Person mit langen blonden Haaren und Brille in blauem Hemdmacht Notizen, daneben Laptop aufgeklappt und Smartphone liegend
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Unterstützung und Förderungen für den Lehrbetrieb im Modell Lehre und Matura

Infos zu den Förderbedingungen

Lesedauer: 1 Minute

Förderungen für Lehre und Matura Lehrlinge

Lehrbetriebe, die ihren Lehrlingen die Möglichkeit geben, neben der Lehre auch Vorbereitungskurse zur Berufsmatura zu besuchen, profitieren nicht nur durch qualifiziertere Lehrlinge, sondern auch durch Förderungen. So bekommen Lehrbetriebe die kollektivvertragliche Bruttolehrlingsentschädigung im Ausmaß der Kurszeiten ersetzt. Voraussetzung ist, dass der Kurs in der Arbeitszeit stattfindet oder auf die Arbeitszeit angerechnet wird und die Lehrzeit NICHT verlängert wird.

Bitte beachten Sie dabei die Tages- und Wochenhöchstarbeitszeiten, besonders bei minderjährigen Lehrlingen!

Die Förderung kann jeweils nach Ende eines Schuljahres (Modulende, Semesterende, Berufsschuljahrende, Lehrzeit-Ende, Kalenderjahrende, Vorzeitiger Ausstieg des Lehrlings aus dem Modell „Lehre und Matura“) innerhalb von drei Monaten beantragt werden. Die Förderung wird nur ausbezahlt, wenn nachweislich die Schule / der Maturakurs besucht wurde. Bei Abbruch der Ausbildung muss der Antrag spätestens 3 Monate nach dem Abbruch eingereicht werden.

Coaching und Betreuung

Während der gesamten Ausbildung erhalten die Lehrlinge professionelle Unterstützung durch ausgebildete Sozialpädagogen, dies sichert Effizienz und den Fortschritt. Das Unternehmen kann den Coach jederzeit kontaktieren, um über den Stand des Lehrlings und den Fortschritt informiert zu werden. Die Kontaktdaten des zuständigen Coaches erfährt der Ausbildungsbetrieb zu Beginn des Kurses bzw. bereits in der Start-up Veranstaltung (ca. 1 Monat vor Kursbeginn). 

Stand: 12.05.2020

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