WKO Firmen A-Z: Ihre E-Rechnungsadresse bereitstellen

Verwalten Sie die E-Rechnungs-Infos für Ihr Unternehmen 

Lesedauer: 1 Minute

E-Rechnungen haben im B2B-Bereich zahlreiche Vorteile. Standardisierte Formate ermöglichen die automatische Verarbeitung von Rechnungsdaten  und senken die Bearbeitungskosten. 

E-Rechnungsinfos angeben und Vorteile nutzen 

Im WKO Firmen A-Z können Sie eine Reihe von E-Rechnungsinformationen zu Ihrem Unternehmen eingeben und editieren. Das hilft Ihren Lieferanten und Kunden, wenn sie die E-Rechnung nutzen wollen. Die Ausgabe der Daten erfolgt je nach Wunsch öffentlich bzw. nur nach Anmeldung im WKO Firmen A-Z. Sie tragen ein:

  • Nimmt Ihr Unternehmen die E-Rechnung an?  
  • Wenn ja, in welchem Format?  
  • An welche E-Rechnungsadresse soll die E-Rechnung geschickt werden?  
  • Wer ist AnsprechpartnerIn für Rückfragen? 

E-Rechnungsinfos in wenigen Schritten 

  • Melden Sie sich im WKO Firmen A-Z an. Rufen Sie in der Navigation unter „Services“ den Punkt „E-Rechnungen“ auf. 
  • Mit einem Klick auf „Neue E-Rechnungsadresse“ können Sie die E-Rechnungsadresse Ihres Unternehmens für den Versand und Erhalt elektronischer Rechnungen ergänzen. Dafür geben Sie Rechnungsdaten, Rechnungsformate und AnprechpartnerIn an. 

    E-Rechnungsinfos bearbeiten
    © WKO

Schlüssige Zustimmung zur E-Rechnung

Der Eintrag von E-Rechnungsinformationen im WKO Firmen A-Z kann jedenfalls als die gesetzlich geforderte schlüssige Zustimmung zur E-Rechnung gewertet werden. Vorerst ist die Information ob E-Rechnung ja/nein nur von Menschen lesbar. Demnächst werden die Daten auch maschinenlesbar als Webservice abrufbar sein und somit ein automatisches Rundum-Service ermöglichen.

Stand: 21.10.2019