Kollektivvertrag Textilindustrie, Angestellte, gültig ab 1.4.2018

Gilt für:
Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Wien

Kollektivvertrag


abgeschlossen zwischen dem FACHVERBAND DER TEXTIL-, BEKLEIDUNGS-, SCHUH- UND LEDERINDUSTRIE, Berufsgruppe Textilindustrie einerseits und dem ÖSTERREICHISCHEN GEWERKSCHAFTSBUND Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier Wirtschaftsbereich Textil, Bekleidung, Schuh andererseits. 

Artikel I.

Der Kollektivvertrag gilt 

räumlich: für alle Bundesländer der Republik Österreich mit Ausnahme Vorarlbergs

fachlich: für alle Mitgliedsfirmen der Textilindustrie, innerhalb des Fachverbandes Textil-, Bekleidungs-, Schuh- und Lederindustrie, Berufsgruppe Textilindustrie, ausgenommen jene, die der Fachgruppe der Stickereiwirtschaft Vorarlbergs angehören; für Mitgliedsfirmen, die gleichzeitig auch einem anderen als dem vorgenannten Fachverband oder einer anderen Berufsgruppe angehören, ist in Zweifelsfällen die Vertragszugehörigkeit einvernehmlich zwischen den beteiligten Fachverbänden oder Berufsgruppen und der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier, Wirtschaftsbereich Textil, Bekleidung, Schuh, festzustellen. Bei dieser Feststellung ist davon auszugehen, welcher Produktionszweig überwiegend ausgeübt wird;

persönlich: für alle jene, dem Angestelltengesetz unterliegenden DienstnehmerInnen, auf welche der Rahmenkollektivvertrag für Angestellte der Industrie vom 1. November 1991 in der jeweils gültigen Fassung anzuwenden ist. 

Artikel II – Ist-Gehaltserhöhung 

(1) Das tatsächliche Monatsgehalt (Ist-Gehalt) der Angestellten – bei ProvisionsvertreterInnen ein etwa vereinbartes Fixum – ist mit Wirkung 1. April 2018 um 2,30 % zu erhöhen. Berechnungsgrundlage für diese Erhöhung ist das März-Gehalt 2018.  

(2) Andere Bezugsformen als Monatsgehalt (Fixum), wie z. B. Provisionsbezüge, Mindestprovisionen, Mindestgarantien bei ProvisionsbezieherInnen, Prämien, Sachbezüge usw. bleiben unverändert. 

Artikel III – Mindestgrundgehaltsordnung 

(1) Die ab 1. April 2018 geltenden Mindestgrundgehälter und Lehrlingsentschädigungssätze ergeben sich aus der im Anhang beigefügten Gehaltsordnung. 

(2) Nach Durchführung der Ist-Gehaltserhöhung gemäß Art.II ist zu überprüfen, ob das tatsächliche Gehalt dem neuen, ab 1. April 2018 geltenden Mindestgrundgehalt entspricht. Ist dies nicht der Fall, so ist das tatsächliche Monatsgehalt des/der Angestellten so aufzustocken, dass es den kollektivvertraglichen Mindestgrundgehaltsvorschriften entspricht. 

Artikel IV – Überstundenpauschalien 

Überstundenpauschalien sind um den gleichen Prozentsatz zu erhöhen, um den sich das Monatsgehalt des/der Angestellten aufgrund der Vorschriften der Art. II oder III effektiv erhöht.

Artikel V – Änderungen des Zusatzkollektivvertrages über die Verrechnung von Reisekosten und Aufwandsentschädigungen 

Zusatzkollektivvertrag über die Verrechnung von Reisekosten und Aufwandsentschädigungen 

Dieser Zusatzkollektivvertrag für die Angestellten der Textilindustrie Österreichs (ausgenommen Vorarlberg) vom 2. April 1985, gültig ab 1. April 1985 wird mit Wirksamkeit vom 01.04.2018 wie folgt abgeändert:

1. Im § 3 Abs. (5) wird für Angestellte der Verwendungsgruppen I – V a, sowie der Meistergruppen das Taggeld von € 49,60 auf € 50,62 erhöht. 

2. Im § 4 Abs. (4) wird die Trennungskostenentschädigung von € 20,86 auf € 21,29 erhöht. 

3. Die im § 5 (1) enthaltenen Messegelder werden wie folgt geändert: Für Angestellte aller Verwendungsgruppen und Meistergruppen wird das Messegeld von € 22,98 auf € 23,45 erhöht. 

Artikel VI – Wirksamkeitsbeginn 

Der Kollektivvertrag tritt am 1. April 2018 in Kraft


Wien, 20. März 2018

FACHVERBAND DER TEXTIL-, BEKLEIDUNGS-, SCHUH- UND LEDERINDUSTRIE

Obmann:

Ing. Manfred Kern 

Geschäftsführerin:

Mag. Eva Maria Strasser 


FACHVERBAND DER TEXTIL-, BEKLEIDUNGS-, SCHUH- UND LEDERINDUSTRIE Berufsgruppe Textilindustrie

Stv. Berufsgruppenobmann:

DI Georg Comploj 


ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND
Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier

Vorsitzender:

Wolfgang Katzian 

Geschäftsbereichsleiter:

Karl Dürtscher 


ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND
Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier
Wirtschaftsbereich Textil, Bekleidung, Schuh

Wirtschaftsbereichsvorsitzende:

Perinne Palombo 

Wirtschaftsbereichssekretär:

Bernd Kulterer