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Kurzarbeit ab 1.10.2023

Informationen zu den wichtigsten Bestimmungen für Unternehmen

Mit 1.10.2023 erfolgt der Umstieg auf ein Kurzarbeitsmodell, bei dem sich die AMS-Kurzarbeitsbeihilfe für die ausgefallene Arbeitszeit, wie vor Corona, am anteiligen Arbeitslosengeld orientiert. Näheres dazu unter Kurzarbeitsbeihilfe und Qualifizierungsbeihilfe auf ams.at

Kurz-Übersicht: Die wesentlichen Änderungen der Kurzarbeit ab 1.10.2023 (PDF)

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FAQ - Fragen und Antworten zur Kurzarbeit ab 1.10.2023

Stand: 12.9.2023

Definition, Voraussetzungen

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Ablauf bis zur Begehrensstellung

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Entgelt während Kurzarbeit

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Die Kurzarbeitsbeihilfe des AMS

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Arbeitszeit

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Urlaubsverbrauch

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Sonstiges

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Weiterbildung

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Ende der Kurzarbeit

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