th share video content contact download event event-wifi cross checkmark close icon-window-edit icon-file-download icon-phone xing whatsapp wko-zahlen-daten-fakten wko-wirtschaftrecht-und-gewerberecht wko-verkehr-und-betriebsstandort wko-unternehmensfuehrung wko-umwelt-und-energie wko-steuern netzwerk wko-innovation-und-technologie wko-gruendung-und-nachfolge wko-bildung-und-lehre wko-aussenwirtschaft wko-arbeitsrecht-und-sozialrecht twitter search print pdf mail linkedin Google-plus facebook pinterest skype vimeo snapchat arrow-up arrow-right arrow-left arrow-down calendar user home icon-gallery icon-flickr icon-youtube icon-instagram

Betriebshilfe Niederösterreich

Unterstützung bei Arbeitsunfähigkeit oder Schwangerschaft - Anspruchsberechtigte - Einsatzfälle - Einsatzdauer - Kontakt

Der Ausfall der Arbeitskraft eines/r UnternehmerIn durch Krankheit, Unfall oder auch durch die Geburt eines Kindes stellt gerade Kleinbetriebe mit wenigen oder keinen MitarbeiterInnen vor erhebliche organisatorische und finanzielle Probleme. 

Der Verein "Betriebshilfe für die Wirtschaft Niederösterreich“ wurde im Jahr 1994 gegründet, um in solchen schwierigen Situationen bei der Aufrechterhaltung des Betriebes zu helfen. Der Verein stellt erfahrene, engagierte und flexible BetriebshelferInnen zur Verfügung, die für den/die ausgefallene/n UnternehmerIn einspringen.

Anspruchsberechtigter Personenkreis 

Selbständig Erwerbstätige können eine Betriebshilfe in Anspruch nehmen, wenn sie 

  • bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft in der Krankenversicherung nach dem gewerblichen Sozialversicherungsgesetz pflichtversichert und
  • Mitglied der Wirtschaftskammer Niederösterreich sind.

Einsatzfälle 

  • Der/die UnternehmerIn ist durch Krankheit oder Unfall mindestens 14 Tage arbeitsunfähig.
  • Von der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft wurde ein anschließendes Heilverfahren in einer Sonderkrankenanstalt bzw. einem Rehabilitationszentrum bewilligt.
  • Für die Zeit des Mutterschutzes.

Betriebshelfer und Einsatzdauer 

Auf Basis einer 40-Stunden Woche wird vom Verein ein/e Betriebshelfer/In zur Verfügung gestellt.

Die Höchstdauer des Einsatzes beträgt bei Krankheit, Unfall oder Anschluss-Heilverfahren maximal 70 Arbeitstage pro Kalenderjahr (+ im Bedarfsfall zusätzliche 5 Einschulungstage vor dem tatsächlichen Einsatz). Die tatsächliche Einsatzdauer wird von der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft aufgrund eines ärztlichen Attestes, aus dem die Diagnose und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit ersichtlich ist, bewilligt.

Bei Mutterschaft wird Betriebshilfe für die Dauer der Schutzfrist (im Normalfall acht Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt) gewährt.

Kosten 

  • Während des Mutterschutzes ist der Einsatz immer kostenlos.
  • Bei Krankheit, Unfall oder Anschluss-Heilverfahren ist der Einsatz kostenlos, wenn das Jahreseinkommen unter € 23.137,70,- liegt und die Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit oder Unfall länger als 14 Tage dauert. Liegt das Jahreseinkommen über € 23.137,70,- sind die Kosten einkommensabhängig in Tagessätzen gestaffelt. Das Jahreseinkommen wird aus den sozialversicherungspflichtigen Einkünften sowie sämtlichen anderen Einkommen gebildet und ist mit dem letztgültigen Einkommensteuerbescheid/ Gewinnfeststellungsbescheid / Körperschaftssteuerbescheid nachzuweisen.

Kontaktadresse

"Verein Betriebshilfe für die Wirtschaft Niederösterreich“
Rathausplatz 5, 3400 Klosterneuburg
Herr Mag.cRainer LINDMAYR

Telefon: 02243 / 34 748
Fax: 02243 / 31 355
Stand: