Betriebshilfe Niederösterreich

Unterstützung bei Arbeitsunfähigkeit oder Schwangerschaft - Anspruchsberechtigte - Einsatzfälle - Einsatzdauer - Kontakt

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Der Ausfall der Arbeitskraft eines/r UnternehmerIn durch Krankheit, Unfall oder auch durch die Geburt eines Kindes stellt gerade Kleinbetriebe mit wenigen oder keinen MitarbeiterInnen vor erhebliche organisatorische und finanzielle Probleme. 

Der Verein "Betriebshilfe für die Wirtschaft Niederösterreich“ wurde im Jahr 1994 gegründet, um in solchen schwierigen Situationen bei der Aufrechterhaltung des Betriebes zu helfen. Der Verein stellt erfahrene, engagierte und flexible BetriebshelferInnen zur Verfügung, die für den/die ausgefallene/n UnternehmerIn einspringen.

Anspruchsberechtigter Personenkreis 

Selbständig Erwerbstätige können eine Betriebshilfe in Anspruch nehmen, wenn sie 

  • bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft in der Krankenversicherung nach dem gewerblichen Sozialversicherungsgesetz pflichtversichert und
  • Mitglied der Wirtschaftskammer Niederösterreich sind.

Einsatzfälle 

  • Der/die UnternehmerIn ist durch Krankheit oder Unfall mindestens 14 Tage arbeitsunfähig.
  • Von der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft wurde ein anschließendes Heilverfahren in einer Sonderkrankenanstalt bzw. einem Rehabilitationszentrum bewilligt.
  • Für die Zeit des Mutterschutzes.

Betriebshelfer und Einsatzdauer 

Auf Basis einer 40-Stunden Woche wird vom Verein ein/e Betriebshelfer/In zur Verfügung gestellt.

Die Höchstdauer des Einsatzes beträgt bei Krankheit, Unfall oder Anschluss-Heilverfahren maximal 70 Arbeitstage pro Kalenderjahr (+ im Bedarfsfall zusätzliche 5 Einschulungstage vor dem tatsächlichen Einsatz). Die tatsächliche Einsatzdauer wird von der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft aufgrund eines ärztlichen Attestes, aus dem die Diagnose und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit ersichtlich ist, bewilligt.

Bei Mutterschaft wird Betriebshilfe für die Dauer der Schutzfrist (im Normalfall acht Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt) gewährt.

Kosten 

  • Während des Mutterschutzes ist der Einsatz immer kostenlos.
  • Bei Krankheit, Unfall oder Anschluss-Heilverfahren ist der Einsatz kostenlos, wenn das Jahreseinkommen unter € 25.382,03 liegt und die Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit oder Unfall länger als 14 Tage dauert. Liegt das Jahreseinkommen über € 25.382,03 sind die Kosten einkommensabhängig in Tagessätzen gestaffelt. Das Jahreseinkommen wird aus den sozialversicherungspflichtigen Einkünften sowie sämtlichen anderen Einkommen gebildet und ist mit dem letztgültigen Einkommensteuerbescheid/ Gewinnfeststellungsbescheid / Körperschaftssteuerbescheid nachzuweisen. 

Kontaktadresse

"Verein Betriebshilfe für die Wirtschaft Niederösterreich“
Rathausplatz 5, 3400 Klosterneuburg

Herr Mag.cRainer LINDMAYR

Telefon: 02243 / 34 748

Fax: 02243 / 31 355
eMail: office@betriebshilfe.at
Website: www.betriebshilfe.at

Stand: 01.01.2024