Person blickt durch Mikroskop
© Blue Planet Studio | stock.adobe.com

Erneuerung der Genehmigung für den PSM-Wirkstoff Kaliumhydrogencarbonat

Durchführungsbeschluss (EU) 2021/1452

Lesedauer: 1 Minute

11.09.2023

Die Genehmigung für den Wirkstoff Kaliumhydrogencarbonat (Eintrag 32) gemäß Teil A des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 läuft am 31. August 2022 aus. Es wurde vorübergehend ein Antrag auf Verlängerung der Genehmigung für Kaliumhydrogencarbonat als Pflanzenschutzmittel gestellt. Die Prüfung der vorgelegten Unterlagen lässt eine Erneuerung der Genehmigung zu. 

Die Genehmigung mit den entsprechenden Sonderbestimmungen für den Wirkstoff Kaliumhydrogencarbonat gilt bis 31. Oktober 2036 und betrifft Unternehmen, die Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Kaliumhydrogencarbonat herstellen, vertreiben oder einführen. 

Die Verordnung wurde am 6. September 2021 im Amtsblatt kundgemacht und tritt mit 26. September 2021 in Kraft. Sie gilt ab 1. November 2021. 

Verknüpfung:

 

Weitere Informationen

Weitere interessante Artikel
  • Drei Personen in weißen Kitteln mit Schutzbrillen in Labor, eine Person schwenkt Glas mit Flüssigkeit, eine andere blickt auf Clipboard
    Genehmigung von Alkyl(C12-16)dimethylbenzylammoniumchlorid als Biozidprodukte-Wirkstoff der Produktarten 3 und 4
    Weiterlesen
  • Ein junger Mechatroniker überwacht Werte an einem Computerbildschirm. Im Vordergrund weitere Bildschirme mit Zahlenkolonnen
    Änderung der CAS-Nummer des Grundstoffs Chitosanhydrochlorid
    Weiterlesen
  • Sprösslinge aus Erde wachsend
    Bereitstellung auf dem Markt und Verwendung von Biozidprodukten, die in situ hergestellten Stickstoff enthalten
    Weiterlesen