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Vogelperspektive auf Zahlreiche blaue und violette teils geöffnete Fässer mit weißen Etiketten
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Aufnahme von Perfluorhexansulfonsäure (PFHxS), ihre Salze und PFHxS-verwandte Verbindungen in das Stockholmer Übereinkommen

Änderung Anlage A des Stockholmer Übereinkommens

Lesedauer: 1 Minute

15.12.2023

Auf ihrer zehnten Tagung vom 6. bis 17. Juni 2022 hat die Konferenz der Vertrags­parteien des Stockholmer Überein­kommens über persistente organische Schadstoffe (BGBl. III Nr. 158/2004, zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 226/2020) die nachstehende Änderung der Anlage A des Stockholmer Über­ein­kommens beschlossen:

Aufgrund des Beschlusses SC-10/13 der Vertragsparteien­konferenz wird Perfluor­hexan­sulfon­säure (PFHxS), ihre Salze und PFHxS-verwandte Verbindungen ohne spezifische Ausnahmen in die Liste in Teil I der Anlage A des Stockholmer Übereinkommens aufgenommen. 

Die Kundmachung wurde am 11. Dezember 2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und betrifft Unternehmen, die Produkte mit genannten Wirkstoffen in der EU herstellen, vertreiben oder gebrauchen.  

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