Bunter Bücherstapel auf blauem Hintergrund
© Billion Photos.com | stock.adobe.com

Leitfaden "Ausgangszustandsbericht" für IPPC-Anlagen

Lesedauer: 1 Minute

Zur Genehmigung bestimmter größerer Anlagen zur Produktion oder zur Energiegewinnung („IPPC-Anlagen“) ist ein Bericht über den Ausgangszustand zu erstellen. Dieser enthält Informationen über den Stand der Verschmutzung des Bodens und des Grundwassers am Anlagengelände durch relevante gefährliche Stoffe.

Nach intensiven Gesprächen zwischen den zuständigen Ministerien und der WKÖ hat das Lebensministerium nun den Leitfaden zum Ausgangszustandsbericht veröffentlicht. Er ist von der Internetseite des Ministeriums abrufbar. 

Der Leitfaden soll allen Betroffenen (Betriebe, Behörden, Planer) die Erstellung von Ausgangszustandsberichten erleichtern. Der Leitfaden stellt eine Empfehlung dar, von der bei speziellen örtlichen oder betrieblichen Gegebenheiten sinnvoller Weise in Abstimmung mit der zuständigen Behörde Abweichungen möglich sind. Auch wenn sich der Leitfaden auf das Thema Grundwasser konzentriert ist damit auch der Bodenzustand im Wesentlichen erfasst. In der Regel sollten daher keine zusätzlichen Bodenuntersuchungen erforderlich sein. Die Relevanzschwellen für gefährliche Stoffe sind bei Vorliegen bestimmter gefährlicher Eigenschaften sehr niedrig. Wenn davon auszugehen ist, dass zB aufgrund von technischen Vorkehrungen keine Belastungen im Boden oder im Grundwasser vorhanden sein können, kann der Betrieb eigenverantwortlich auch eine Nullbelastung ohne weitere Messungen annehmen und im Ausgangszustandsbericht dokumentieren. 

Die Erstellung eines Ausgangszustandsberichts stellt einen gewissen Aufwand dar. Es ist daher ratsam, rechtzeitig vor der nächsten anstehenden Genehmigung die zuständige Behörde zu kontaktieren und mit der Ausarbeitung zu beginnen.

Stand: 23.10.2020

Weitere interessante Artikel
  • Default Veranstaltungsbild Artikelseite mit grafischen Elementen
    Streichung von Referenzen - Harmonisierte Normen für PSA
    Weiterlesen
  • Zwei Personen in weißem Schutzanzug mit Brille und FFP-Maske führen Reinigungsarbeiten in einer Brauerei durch und blicken dabei auf ein Tablet
    Erlässe der Arbeitsinspektion - GKV 2018 und Ausnahme zum Trinkverbot
    Weiterlesen