Arbeitsplatz in Labor mit Mikroskop
© Christian Vorhofer | WKO

Nichtgenehmigung von Dimethylsulfid als Grundstoff als nichtletaler Lockstoff für Trüffelkäfer

Durchführungsbeschluss (EU) 2021/1451

Lesedauer: 1 Minute

Die Genehmigung von Dimethylsulfid als Grundstoff zur Verwendung als nichtletaler Lockstoff für Trüffelkäfer (Leiodes cinnamomeus) wurde auf Grund der toxikologischen Bewertungen und Bedenken nicht erteilt. 

Die Verordnung wurden am 6. September 2021 im Amtsblatt kundgemacht und gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten.  

Link:
Durchführungsverordnung (EU) 2021/1451 zur Nichtgenehmigung von Dimethylsulfid als Grundstoff gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln
 

Weitere Informationen:

Stand: 07.09.2021

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