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Widerruf der Genehmigung für den Pflanzenschutzmittel-Wirkstoff Alpha-Cypermethrin

Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2021/795

Lesedauer: 1 Minute

Gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1690 musste der Antragsteller der Kommission, den Mitgliedstaaten und der Behörde bis zum 30. Oktober 2020 bestätigende Informationen über das toxikologische Profil bestimmter Metaboliten vorlegen. Darüber hinaus waren innerhalb anderer in Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1690 genannter Fristen für drei weitere Punkte bestätigende Informationen erforderlich.

Im Oktober 2020 teilte der Antragsteller der Kommission, dem berichterstattenden Mitgliedstaat und der Behörde mit, dass er zu keinem der vier Punkte, zu denen bestätigende Informationen angefordert wurden, bestätigende Daten vorlegen werde.

Die Genehmigung für den Wirkstoff Alpha-Cypermethrin wurde daher Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2021/795 widerrufen.

Die Durchführungsverordnung wurde am 18. Mai 2021 im Amtsblatt der Europäischen Union kundgemacht und tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Die Mitgliedstaaten widerrufen spätestens am 7. Dezember 2021 die Zulassungen für Pflanzenschutzmittel, die Alpha-Cypermethrin als Wirkstoff enthalten.

Etwaige Aufbrauchfristen, die die Mitgliedstaaten gemäß Artikel 46 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 einräumen, müssen so kurz wie möglich sein und spätestens am 7. Dezember 2022 enden. 

Link

Durchführungsverordnung (EU) 2021/795 zum Widerruf der Genehmigung für den Wirkstoff Alpha-Cypermethrin gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011

 

Weitere Informationen

 

Stand: 08.06.2021

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