Verbot von Bisphenol A in Thermopapier
Bisphenol A darf in Thermopapier durch eine Beschränkung in Anhang XVII der REACH Verordnung in einer Konzentration von 0,02 Gew.-% und darüber nach dem 2. Januar 2020 nicht in Verkehr gebracht werden.
Bisphenol A darf in Thermopapier durch eine Beschränkung in Anhang XVII der REACH Verordnung in einer Konzentration von 0,02 Gew.-% und darüber nach dem 2. Januar 2020 nicht in Verkehr gebracht werden.