Bildkonzept mit Post-It Tax Time, daneben liegen ein Taschenrechner, eine Zierpflanze, ein Wecker sowie Büroklammern auf einem rosaroten Hintergrund
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Steuerzahlungstermine

Die wichtigsten Steuern und ihre Fälligkeit auf einen Blick

Lesedauer: 1 Minute

Steuern / Abgaben
(alphabetisch geordnet)

SteuerzahlungstermineEinhebende Stelle
Bodenwertabgabe

¼-jährlich bis 15.2., 15.5., 15.8., 15.11. (wenn der Jahresbetrag größer als 75 EUR ist.)
Beiträge bis zu 75 EUR sind jährlich am 15.5. zu entrichten.

Finanzamt
Dienstgeberbeitrag
nach FLAG
bis 15. eines jeden nachfolgenden MonatsFinanzamt
Dienstgeberzuschlag
(= Kammerumlage 2)
bis 15. eines jeden nachfolgenden MonatsFinanzamt
Einkommensteuer, Vorauszahlung (veranlagt)¼-jährlich bis 15.2., 15.5., 15.8., 15.11.Finanzamt
Elektrizitäts-,
Erdgas- und Kohleabgabe
jeweils bis 15. des auf den Kalendermonat zweitfolgenden MonatsFinanzamt
Grundsteuer¼-jährlich bis 15.2., 15.5., 15.8., 15.11. (wenn der Jahresbetrag größer als 75 EUR ist) 
Beiträge bis zu 75 EUR sind jährlich am 15.5 zu entrichten.
Gemeinde
Kammerumlage 1¼-jährlich bis 15.2., 15.5., 15.8., 15.11.Finanzamt
Kapitalertragsteuer
  • bei Kapitalerträgen aus Dividenden, Gewinnanteilen aus der Beteiligung an einer GmbH binnen einer Woche nach Zufließen abführen
  • bei Zinserträgen aus Geldeinlagen bei Kreditinstituten bis 15. Dezember jeden Jahres eine Vorauszahlung entrichten.

bei anderen Einkünften aus der Überlassung von Kapital (insbesondere Anleihezinsen) sowie Einkünften aus realisierten Wertsteigerungen (Substanzgewinnen) und Derivaten spätestens am 15. Tag nach Ablauf des folgenden Kalendermonats

Finanzamt
KFZ-Steuer¼-jährlich bis 15.2., 15.5., 15.8., 15.11.Finanzamt
Körperschaftsteuer¼-jährlich bis 15.2., 15.5., 15.8., 15.11.Finanzamt
Kommunalsteuerbis 15. eines jeden nachfolgenden MonatsGemeinde
Lohnsteuerbis 15. eines jeden nachfolgenden MonatsFinanzamt
Normverbrauchsabgabe

jeweils bis 15. des auf den Kalendermonat (in dem die Steuerschuld entstanden ist) zweitfolgenden Monats

beim innergemeinschaftlichen Erwerb und Erstzulassung im Inland ein Monat nach der Zulassung

Finanzamt
Umsatzsteuerjeweils bis 15. des auf den Kalendermonat zweitfolgenden Monats. 
Wenn der Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr kleiner als 100.000 EUR ist,  vierteljährlich bis 15.2., 15.5., 15.8., 15.11. 
Finanzamt
Werbeabgabebis zum 15. des zweitfolgenden Monats nach Entstehen des Abgabenanspruchs, sobald die Summe der abgabepflichtigen Entgelte im Wirtschaftsjahr 10.000 EUR erreicht.Finanzamt

Stand: 01.10.2023