Coronavirus: Unterstützungsmaßnahmen von Land Tirol und WK Tirol
Förderungen und Hilfspaket
Alle österreichweit geltenden und laufenden Förderungen, Maßnahmen und Unterstützungen finden Sie auf unserem Coronavirus Infopoint unter wko.at/corona
Welche zusätzlichen Hilfsmaßnahmen gibt es für das Bundesland Tirol?
Folgende Fördermöglichkeiten bietet derzeit das Land Tirol in Zusammenhang mit der Corona-Krise:
Tiroler Beratungsförderung - Schwerpunkt Coronavirus (COVID-19)
Die Wirtschaftskammer und das Land Tirol fördern für den Zeitraum bis 31.12.2020 maximal zwölf Beratungsstunden, die im Zusammenhang mit der Coronakrise stehen, mit max. 50 Prozent der Nettokosten.
Im genannten Zeitraum werden auch Steuerberaterinnen und Steuerberater, Bilanzbuchhalterinnen und Bilanzbuchhalter sowie Personalverrechnerinnen und Personalverrechner in die Beraterliste aufgenommen.
Aufgrund der krisenbedingten Ausnahmesituation können Beratungen, die im Zeitraum 11. März bis 30. April 2020 in Anspruch genommen wurden, auch rückwirkend gefördert werden.
Informationen zur Antragstellung und zu den Richtlinien finden Sie unter auf WKO.at/tirol -> hier
Zinsenzuschuss bei Überbrückungskrediten -
Anträge bei ÖHT und aws
Zur Sicherung der Liquidität von Tiroler Unternehmen in der aktuellen Situation übernimmt das Land Tirol nach entsprechender Kreditgewährung durch ein österreichisches Kreditinstitut einen Zinsendienst für Überbrückungskredite, für die der Bund die Haftung im Ausmaß von bis zu 80 % übernimmt. Eine separate Antragstellung ist diesbezüglich nicht notwendig - es genügt die Antragstellung bei der ÖHT (Österreichische Hotel- und Tourismusbank) bzw. aws (Austria Wirtschaftsservice).
Für einen Kredit mit Bundeshaftung der aws (alle Branchen außer Tourismus) leistet das Land Tirol diesen Zuschuss
- bis zu maximal 1,5 %
- für einen Kreditbetrag bis zu maximal 2.500.000,-- Euro
- bis zu einer Kreditlaufzeit von fünf Jahren
Für einen Kredit mit Bundeshaftung der ÖHT (Tourismus- und Freizeitwirtschaft) leistet das Land Tirol diesen Zuschuss
- bis zu maximal 1,5 %
- für einen Kreditbetrag bis zu maximal 500.000,-- Euro
- bis zu einer Kreditlaufzeit von drei Jahren.
Förderung von Homeoffice-Arbeitsplätzen
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss gewährt und beträgt
maximal 50 % der förderbaren Kosten für
- die Beratungsleistungen zur Konzeption sowie zur hardware- und softwaremäßigen Ausstattung des Homeoffice-Arbeitsplatzes wie auch
- die Anschaffung von Software zur IT-technischen Einrichtung des Homeoffice-Arbeitsplatzes und
maximal 30 % der förderbaren Kosten
für die Anschaffung von damit in Verbindung stehender zu installierender IT-Hardware, wobei der nicht rückzahlbare Einmalzuschuss pro Laptop, Desktop oder Tablet maximal 300,-- Euro beträgt.
Die Summe der förderbaren Kosten muss mindestens 500,-- Euro betragen. Die Förderbemessungsgrundlage ist mit 5.000,-- Euro begrenzt.
Alle Informationen sowie den Antrag finden Sie auf der Homepage des Landes Tirol
Der jeweilige Förderungsantrag ist elektronisch, mit dem dafür vorgesehenen Webformular grundsätzlich vor Beginn des Förderprojekts einzubringen. Aufgrund der krisenbedingten Ausnahmesituation können Projekte, die im Zeitraum 11. März bis 30. April 2020 begonnen wurden, auch rückwirkend gefördert werden
Ihr Ansprechpartner in der Wirtschaftskammer Tirol zum Hilfspaket des Landes Tirol:
Zahlungserleichterungen
- Stundungen der Beiträge SVS
- Maßnahmenpaket der Österreichischen Gesundheitskasse
- Zahlungserleichterungen beim Finanzamt
Unterstützung vom BM für Arbeit, Familie und Jugend
Weitere Informationen für Tirol
Wir informieren Sie laufend über aktuelle Entwicklungen am Coronavirus Infopoint und sind für Sie über unsere Infoline 0590905-1111 erreichbar.
Nutzen Sie den Informationsvorsprung und die Services der Wirtschaftskammer. Die WK ist Ihr verlässlicher Partner – in schwierigen Zeiten erst recht.