Rücktrittsrecht von Online-Geschäften

Ein Rücktrittsrecht bei "Fernabsatzgeschäften" besteht für Konsumenten, nicht aber bei Geschäften zwischen Unternehmen

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12.03.2023

Sie haben einen Online-Shop oder verkaufen Ihre Waren über das Telefon ohne direkten Kundenkontakt? Aufgrund einer EU-Richtlinie der EU besteht ein Rücktrittsrecht für Konsumenten bei diesen sogenannten „Fernabsatzgeschäften“.

Catharina Jahn, Expertin für Wirtschaftsrecht in der WK Tirol, spricht einige Punkte an, die sie dabei vor allem beachten sollten:

  • Die Rücktrittsfrist für Verbraucher beträgt 14 Kalendertage. Innerhalb dieser Frist ist für den Verbraucher ein Rücktritt ohne Grund und weitgehend ohne Kosten möglich.
  • Als Unternehmer müssen Sie den Verbraucher vorab über sein Rücktrittsrecht schriftlich oder in Ihrem Online-Shop vor seiner Bestellung informieren.
  • Der Unternehmer hat den Verbraucher unmittelbar bevor dieser seine Bestellung tätigt, nochmals klar, insbesondere auf wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistung und den Gesamtpreis, einschließlich Steuern etc., hinzuweisen.
  • Der „Bestell-Button“ sollte im Webshop unmittelbar unterhalb dieser Informationen stehen und gut leserlich mit den Worten „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer entsprechenden eindeutigen Formulierung (z. B. „kostenpflichtig bestellen“ oder „kaufen“) beschriftet sein.


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Wir Mitarbeiter der Wirtschaftskammer Tirol beraten Sie sehr gerne zu diesem Thema.

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