th share video content contact download event event-wifi cross checkmark close icon-window-edit icon-file-download icon-phone xing whatsapp wko-zahlen-daten-fakten wko-wirtschaftrecht-und-gewerberecht wko-verkehr-und-betriebsstandort wko-unternehmensfuehrung wko-umwelt-und-energie wko-steuern netzwerk wko-innovation-und-technologie wko-gruendung-und-nachfolge wko-bildung-und-lehre wko-aussenwirtschaft wko-arbeitsrecht-und-sozialrecht twitter search print pdf mail linkedin Google-plus facebook pinterest skype vimeo snapchat arrow-up arrow-right arrow-left arrow-down calendar user home icon-gallery icon-flickr icon-youtube icon-instagram

Gesetze, Verordnungen und EU-Vorgaben zum Thema Abfall

Rechtsvorschriften im Überblick

Bundesrechtliche Vorschriften 

Abfallwirtschaftsgesetz und Altlastenrecht

AWG-Verordnungen - Infos des BMK zu AWG-Verordnungen 

Verpackung

Elektrogeräte, Batterien, Fahrzeuge

Abfallbehandlung

Sonstige

Sonstige bundesrechtliche Bestimmungen mit Abfallbezug

Nationale Richtlinien und Bundesabfallwirtschaftsplan


Landesrechtliche Bestimmungen

Verfassungsrechtlich ist eine Kompetenzverteilung zwischen Bund und Länder vorgesehen. Die "eingeschränkte" Kompetenz des Bundes ist für den Bereich Abfallwirtschaft "hinsichtlich gefährlicher Abfälle, hinsichtlich anderer Abfälle nur soweit ein Bedürfnis nach Erlassung einheitlicher Vorschriften vorhanden ist" (Art. 10 Abs. 1 Z. 12 B-VG) festgelegt worden. 

Die Rechtsvorschriften der Länder können über das Rechtsinformationssystem RIS - Landesrecht bezogen werden.

EU-Abfallrecht

Abfallrahmenrichtlinie

Abfallverbringung

Batterien

Kunststoff

Verpackung

Elektrogeräte

Abfallverbrennung

Deponie

Altfahrzeuge

Abfallstatistik

Abfallende

Mineralische Rohstoffe

Schiffe

Sonstige EU-Bestimmungen mit Abfallbezug

EuGH-Rechtsprechung

EuGH-Entscheidungen finden Sie auf der Internetseite des Europäischen Gerichtshofes. Urteile zum Thema Abfall finden Sie am schnellsten unter Eingabe von "Abfall*, Abfäll*" in der Rubrik „Worte im Text“ im Suchformular.

Stand: