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Der Abfallbeauftragte

Pflichten im Überblick

Seit mehr als 20 Jahren sind größere Betriebe (ab 100 Arbeitnehmern) verpflichtet, Abfallbeauftragte zu bestellen. Zahlreiche Änderungen des Abfallrechtes und rasante Wirtschaftsentwicklungen haben Anforderungen und Aufgaben der Abfallbeauftragten konti­nuierlich verändert.

In den letzten Jahrzehnten sind in der österreichischen Wirtschaft tausende Mitarbeiter mit der Funktion des betrieblichen Abfallbeauftragten beauftragt und ausgebildet worden. Sie sind wesentliche Akteure des betrieblichen Umweltmanagements und agieren vielfach als Schnittstelle zwischen dem Unternehmen und den Abfallbehörden.

Durch ihre Tätigkeit werden Vorteile für die Unternehmen sichtbar: Zum einen werden durch betriebliche Maßnahmen unmittelbar Abfallmengen reduziert, was zu verringerten Kosten bei der Entsorgung sowie der Materialbeschaffung führt. Zum anderen werden umweltrechtliche Risiken durch das Wirken der Abfallbeauftragten für Unternehmen sichtbar und bereinigt.

Mit der AWG-Rechtsbereinigungsnovelle 2019 (BGBl. I Nr. 71/2019) wurde die Funktion des Abfallbeauftragten-Stellvertreter zurückgenommen.

Seit der AWG-Novelle Kreislaufwirtschaftspaket (BGBl. I Nr. 200/2021) sind Änderungen (Neumeldung, Abbestellung) zur Person des Abfallbeauftragten elektronisch über das EDM-Portal zu melden.

Diese Broschüre informiert über Pflichten, Aufgaben und Verantwortung von Abfallbeauftragten.

Stand: