Zahlungsverkehr: Regeln für elektronische Zahlungen
Sicher und rechtskonform zahlen: Identifikation von Kund:innen und IBAN-Namenabgleich
Lesedauer: 1 Minute
Allgemeine Regelungen Zahlungsverkehr
Der elektronische Zahlungsverkehr ist aus dem Geschäftsalltag nicht mehr wegzudenken. Doch wer in Österreich rechtlich und technisch auf der sicheren Seite sein will, sollte einige zentrale Regeln kennen und beachten.
Pflicht zur Identifikation von Kund:innen
Pflicht zur Zwei-Faktor-Authentifizierung bei Online-Zahlungen.
Die Authentifizierung muss aus zwei von drei Elementen bestehen:
- Wissen (z. B. PIN, Passwort)
- Besitz (z. B. Bankkarte, Smartphone)
- Inhärenz (z. B. Fingerabdruck, Gesichtserkennung)
Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG 2018)
- Regelt, wer Zahlungsdienste anbieten darf (z. B. Banken, E-Geld-Institute).
- Legt Informationspflichten gegenüber Kunden fest (z. B. bei Gebühren, Vertragsbedingungen).
- Bei Verlust oder Diebstahl eines Zahlungsinstruments haftet der Kunde max. 50 €.
SEPA – Einheitliche Regeln für den Euro-Zahlungsraum (Single Euro Payments Area)
- Unternehmen müssen IBANs aus dem gesamten EWR akzeptieren.
- Überweisungen auf ausländische SEPA-Konten dürfen nicht verweigert werden.
- Gebühren für SEPA-Zahlungen müssen gleich sein wie für nationale Zahlungen.
Schnelle Abwicklung
- Elektronische Überweisungen innerhalb der EU müssen innerhalb eines Bankgeschäftstags abgeschlossen sein.
Wiederkehrende Zahlungen & Ausnahmen
Bei Daueraufträgen ist starke Authentifizierung nur bei Einrichtung oder Änderung nötig.
Ausnahmen gelten z. B. für:
- Kontaktloses Zahlen bis 50 €
- Kleinbeträge bis 30 €
- Zahlungen an Park- oder Fahrkartenautomaten
Änderungen ab 9.10.2025: Infos und Auswirkungen auf Unternehmen
IBAN-Namenabgleich - Was sich bald bei Überweisungen ändert: Die EU Instant Payment-Verordnung bringt ab 9. Oktober 2025 Änderungen für Unternehmer:innen in Österreich.
Das Wichtigste kompakt:
Echtzeitüberweisungen werden Pflicht
- Banken müssen Überweisungen in Echtzeit (innerhalb von 10 Sekunden) rund um die Uhr anbieten – ohne Zusatzkosten
- Das betrifft alle Euro-Zahlungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR).
Empfängerüberprüfung (IBAN/Name-Check)
- Vor jeder Überweisung wird automatisch geprüft, ob der Name des Empfängers zum angegebenen IBAN passt
- Bei Abweichungen bekommt der Zahler eine Warnung und kann entscheiden, ob er die Zahlung trotzdem ausführt.
Vorteile für Unternehmen
- Schnellere Zahlungen: Geld ist sofort da – gut für Liquidität und Cashflow.
- Weniger Fehlüberweisungen: Die Empfängerprüfung schützt vor Fehlern und Betrug.
- Gleiche oder niedrigere Kosten als bei normalen Überweisungen
Was Unternehmen beachten sollten
- Rechnungen sollten den korrekten Namen des Kontoinhabers enthalten.
- QR-Codes auf Rechnungen helfen, die richtigen Zahlungsdaten zu übermitteln.
- Bei Sammelüberweisungen (z. B. Lohnzahlungen) kann auf die Empfängerprüfung verzichtet werden
Technische Anpassungen nötig
- Unternehmen sollten ihre Zahlungssysteme und Banking-Software prüfen und ggf. aktualisieren.
- Die Banken bieten Unterstützung und Informationen zur Umsetzung.
Mehr dazu: Detailinfos der Sparte Bank und Versicherung zur EU Instant Payment-Verordnung
Stand: 25.08.2025