Lächelnde Person sitzt an Tisch und blickt auf Laptop
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Rehabilitation und Reintegration vor Pension

Lesedauer: 3 Minuten

Talente erkennen und Skills ausbauen  | Jobangebote und Skills matchen | Beruf und Privatleben in Balance halten | Länger gesund durchs Arbeitsleben | Von internationalen Talenten profitieren


Ziel dieses Grundsatzes ist, Fachkräfte, die aus gesundheitlichen Gründen einen Pensionsantrag stellen, durch Rehabilitationsmaßnahmen wieder ins Erwerbsleben zu integrieren. Rehabilitation hat einerseits den Erhalt, andererseits die Wiedererlangung der Gesundheit und Arbeitsfähigkeit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Blick. 

Rehabilitationsmaßnahmen sind in Österreich durch das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) gesetzlich geregelt und werden durch den zuständigen Pensionsversicherungsträger gewährt. Man unterscheidet medizinische, berufliche und soziale Rehabilitationsmaßnahmen

Hier finden Sie weitere Informationen zur Rehabilitation:

Was können Sie als Arbeitgeberin bzw. als Arbeitgeber tun?

Informieren Sie gesundheitlich beeinträchtigte Fachkräfte über die bestehenden Möglichkeiten im Bereich der Rehabilitation und Reintegration.

Die Gewährung von Rehabilitationsmaßnahmen bedarf eines Antrags der oder des betroffenen Versicherten. Jeder Antrag auf Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension gilt auch als Antrag auf Rehabilitation. Im Zuge dieses Verfahrens wird geprüft, ob die Reintegration in das Berufsleben durch Rehabilitationsmaßnahmen erreicht werden kann. Der zuständige Pensionsversicherungsträger entscheidet über die Art und Dauer der Maßnahmen.

So profitiert Ihr Unternehmen

Durch Rehabilitation und Reintegration vor Pension kann Ihr Unternehmen erfahrene Fachkräfte im Betrieb halten und eine frühzeitige Pensionierung wegen geminderter Arbeitsfähigkeit vermeiden. Sie gewinnen nach einer erfolgreichen Rehabilitation wieder motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die bereits gut im Unternehmen eingearbeitet sind und weiterhin ihre Erfahrungen in den Betrieb einbringen können.

Welche Rehabilitationsmaßnahmen sind insbesondere möglich? 

Medizinische Rehabilitationsmaßnahen umfassen:

  • Stationäre und ambulante Heilverfahren in Rehabilitationseinrichtungen
  • Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge (z.B. Kurheilverfahren)
  • Kostenübernahme von Körperersatzstücken (z.B. Prothesen)
  • Reisekosten iZm stationären Heilverfahren
  • Transportkosten iZm stationären Heilverfahren (nach Maßgabe chefärztlicher Bewilligung) 

Lesen Sie mehr zu medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen

Berufliche Rehabilitationsmaßnahmen umfassen:

  • Berufsfindung (Abklärung und Feststellung der persönlichen Eignung/Fähigkeiten)
  • Arbeitstrainingsmaßnahmen (Stabilisierung bei Personen mit psychischer Beeinträchtigung)
  • Nachschulungen (Ergänzung des vorhandenen Wissens)
  • Lehr- oder Schulausbildungen (für neuen Beruf)
  • Lohnkostenzuschuss für Dienstgeberinnen und Dienstgeber bzw. Beschäftigte (innerbetriebliche Ausbildung)
  • Darlehen zur Vorfinanzierung der Kosten eines Blindenführhundes (zur Erreichung des Arbeitsplatzes)
  • Arbeitsplatzausstattung (behinderungsbedingte Arbeitsausrüstung oder behindertengerechte Adaptierung des Arbeitsplatzes)  

Soziale Rehabilitationsmaßnahmen umfassen:

  • Hilfe zur Adaptierung von Wohnräumen – Gewährung von zinsfreien Darlehen
  • Zuschuss zur Erlangung der Lenkerbefugnis
  • Darlehen zum Ankauf oder zur Adaptierung eines PKW
  • Übernahme der Transportkosten für behinderte Versicherte zwischen Wohnort und Arbeitsplatz
  • Perfektionsfahrstunden
  • Kostenübernahme für Bankgarantien 

Lesen Sie mehr zu beruflichen und sozialen Rehabilitationsmaßnahmen.

Wie läuft eine Rehabilitation ab?

Statt einer Pension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit sollten betroffene Personen durch Rehabilitationsmaßnahmen, insbesondere auch durch Umschulungen auf andere Berufe, wieder im Erwerbsleben Fuß fassen. Für die Dauer einer Rehabilitation erhalten Betroffene eine Geldleistung, das Rehabilitationsgeld (bei medizinischer Rehabilitation) bzw. das Umschulungsgeld (bei beruflicher Rehabilitation). Personen, die bis 31.12.1963 geboren sind, erhalten für die Dauer der Rehabilitation Übergangsgeld.  

An wen kann man sich bei Fragen zur Rehabilitation wenden? 

Für Fragen stehen die Beraterinnen und Berater der BVAEB oder der PVA zur Verfügung.

Wie können Sie Ihre Fachkräfte im Zusammenhang mit einer Rehabilitationsmaßnahme unterstützen? 

Die sogenannte medizinisch-beruflich orientierte Rehabilitation legt den Fokus stärker auf die konkreten beruflichen Tätigkeiten im betrieblichen Alltag. Neben der gesundheitlichen Einschränkung der Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer (z.B. Erkrankung) wird im Rahmen der Behandlung besonders die berufliche Situation berücksichtigt. Um die Rehabilitationsmaßnahmen möglichst genau auf die körperlichen Anforderungen im beruflichen Alltag anzupassen, kann eine genaue Tätigkeitsbeschreibung von Ihnen für Ihre betroffenen Beschäftigten hilfreich sein. Auf Basis dieser Beschreibung kann die Rehabilitation effizient und nachhaltig ausgestaltet werden. Dadurch können die für den Arbeitsplatz erforderlichen Abläufe und Bewegungen innerhalb eines simulierten bzw. nachgebauten Arbeitsumfeldes geübt, verbessert und trainiert werden.


Beispiel: 
So können etwa für einen Fliesenleger nach seiner Erkrankung die Rehabilitationsmaßnahmen anhand Ihrer Tätigkeitsbeschreibung so gestaltet werden, dass sie ihn in seiner täglichen Arbeit unterstützen und es ihm durch spezielle Übungen wieder möglich wird 10 Packungen Fliesen mit 15 kg von seinem Transporter in den Baustellenbereich tragen zu können. 


Stand: 04.02.2022