th share video content contact download event event-wifi cross checkmark close icon-window-edit icon-file-download icon-phone xing whatsapp wko-zahlen-daten-fakten wko-wirtschaftrecht-und-gewerberecht wko-verkehr-und-betriebsstandort wko-unternehmensfuehrung wko-umwelt-und-energie wko-steuern netzwerk wko-innovation-und-technologie wko-gruendung-und-nachfolge wko-bildung-und-lehre wko-aussenwirtschaft wko-arbeitsrecht-und-sozialrecht twitter search print pdf mail linkedin Google-plus facebook pinterest skype vimeo snapchat arrow-up arrow-right arrow-left arrow-down calendar user home icon-gallery icon-flickr icon-youtube icon-instagram

Adventregelung für Autobusse in Wien

Was ist die Buszone? Wann brauche ich eine Einfahrtskarte? Wo kann ich sie bestellen?

Aufgrund der COVID-19-Einschränkungen behalten die Dauereinfahrtskarten (Einfahrtskarten für österreichische Busunternehmen, Hotelkarten und Veranstalterkarten) aus dem Jahr 2020 auch im Jahr 2022 ihre Gültigkeit, sodass diese für das heurige Jahr nicht bestellt werden müssen.

Generelle Regelung für die Bezirke 1,6,7,8 und 9

> direkt zu den Details zur Regelung an Adventsamstagen

Hintergrund

Das hohe Autobusaufkommen an Adventsamstagen in Wien führte in der Vergangenheit regelmäßig zu Beschwerden aus den verschiedenen Bezirken. Trotz Einrichtung eigener Aus- und Einsteigstellen und einer besonderen Betreuung kam es zu Problemen sowohl bei den Aus- und Einsteigstellen selbst als auch bei den Zu- und Abfahrtsrouten. Diese Adventregelung gilt in Ergänzung zur bestehenden Regelung im ersten Bezirk (innerhalb Ring und Kai).

Zielsetzung

Die Regelung soll die Zufahrt so reglementieren, dass maximal eine bestimme Anzahl von Bussen zu den Aus- und Einsteigstellen zufahren können, die anlassbezogen eingerichtet werden. Für diese Busse stehen außerdem eigene Parkplätze zur Verfügung. Der übrige Autobusverkehr (Transferfahrten, Stadtrundfahrten usw.) soll ungehindert aufrecht bleiben.

Was wird gemacht

Für bestimmte Teile Wiens (umfasst die gesamten Bezirke 1., 6., 7., 8. und 9.) wird eine flächendeckende Zone festgelegt, in die an Adventsamstagen nur Autobusse mit gültiger Einfahrtskarte einfahren dürfen. Diese gilt unabhängig vom ganzjährig bestehenden Busfahrverbot in der Wiener Innenstadt (innerhalb Ringstraße und Franz-Josefs-Kai). 

Diesbezügliche nähere Informationen finden Sie auf der Infoseite Autobusregelung für die Innenstadt in Wien. In der detaillierten Version (PDF) finden Sie auch eine Übersichtskarte.

Wer erhält Einfahrtskarten?

Es gibt zwei Varianten von Einfahrtskarten:

Tageseinfahrtskarten

  • Für die Zufahrt zu dem speziellen Event (Nutzung spezieller Aus- und Einsteigstellen und eigener Parkplätze)

Dauereinfahrtskarten

  • Für die Zufahrt zu Hotels, Theater usw. = Transferfahrten in die Buszone
  • Für Fremdenführer und das Wiener Stadtrundfahrtengewerbe

Tageseinfahrtskarten an den Adventsamstagen

Die Einfahrtskarten für einen bestimmten Tag sind auf der Seite der Stadt Wien zu buchen und im Vorhinein mittels Kreditkarte zu bezahlen.

Da es nicht immer möglich sein wird, bereits bei Buchung eines bestimmten Einfahrtstages das Kennzeichen des einzusetzenden Busses anzugeben, besteht die Möglichkeit, bis eine Woche vor dem gewählten, gebuchten sowie bezahlten Termin das Kennzeichen bekannt zu geben. Erst mit Festlegung des zu verwendenden Kennzeichens erfolgt der Ausdruck und die Zusendung der Tageseinfahrtskarte; Änderungen sind dann nicht mehr möglich.

Die maximale Anzahl der auszugebenden Einfahrtskarten pro Tag wird gesondert festgelegt. Zusätzliche Maßnahmen wie Beschränkungen der Zufahrtszeiten, Festlegung bestimmter Parkplätze, usw. sind möglich.

Details finden Sie in unserem Infoblatt Adventregelung in Wien (ab S. 7.).

Vorgang der Buchung: 

Die Karte wird als PDF Dokument per E-Mail nach Eingabe des Kennzeichens zugeschickt, ist auszudrucken und im Bus gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe zu legen. 

Dauereinfahrtskarte für Transferfahrten

Zum Erreichen von Betrieben in der Zone, die regelmäßig von Busgruppen angefahren werden, besteht die Möglichkeit, über den WKO Online Ratgeber oder den b2b-Busguide Einfahrtskarten zu bestellen, um die Zufahrt zu den Betrieben sicherzustellen. Die Dauereinfahrtskarten für 2020 gelten auch im Jahr 2022. Wer keine Dauereinfahrtskarte aus 2020 besitzt, kann eine solche Karte wie bisher bestellen, dafür wird ein Kostenersatz pro Karte in Höhe von 36,-- Euro inkl. MwSt eingehoben.

Dies betrifft Mitglieder der Fachgruppen Hotellerie, Kino-, Kultur- und Vergnügungsbetriebe, Autobusunternehmen, Kraftfahrschulen sowie bestimmte Gastronomiebetriebe. 

  • Für Hotels in der Zone gilt als Schlüssel eine Einfahrtskarte je 25 Betten.

  • Hotels außerhalb der jeweiligen Zone können maximal fünf Karten für ihre Busgruppen bestellen.

  • Österreichische Autobusunternehmen in- und außerhalb der Zone können eine Einfahrtskarte je Bus laut Konzessionsumfang erhalten.

  • Fahrschulen bekommen eine Karte je angemeldeten Autobus.

  • Für die übrigen Gruppen innerhalb der Zone ist eine Einfahrtskarte je Unternehmen zulässig.

Bei mehrtägigen Aufenthalten der Gruppe in Wien übergibt das Hotel die Berechtigungskarte an den jeweiligen Buslenker, der damit die Zone jederzeit befahren darf. Zum erstmaligen Erreichen des Betriebes – und auch zum Verlassen am letzten Tag des Aufenthaltes – erhält das Unternehmen auch eine schwarz-weiß Version, die, durch das Hotel ausgefüllt, an den jeweiligen Busunternehmer (Reiseveranstalter) per Fax weitergeben werden kann/muss. Mit Hinterlegung dieser Karte hinter die Windschutzscheibe ist die Einfahrt an den jeweils angegeben Tagen möglich. In gleicher Weise ist auch die Zufahrt zu Theatern und Veranstaltungsstätten geregelt.

Diese Karten berechtigen zum Einfahren in die Zone; sie berechtigen jedoch nicht zur Nutzung der für Tageseinfahrtskarteninhaber geschaffenen Aus- und Einsteigstellen und der zugeordneten Parkplätze. Es wird mit dieser Einfahrtskarte auch die bestehende Regelung des Einfahrtsverbotes innerhalb Ring und Kai für Autobusse nicht aufgehoben.

Hinweis:
Sollten aus anderen Gründen Zufahrtsnotwendigkeiten für Autobusse in die Busfahrverbotszone bestehen, so ist eine Ausnahmegenehmigung über die Magistratsabteilung 46, 1120 Wien, Niederhofstraße 23, erforderlich.

Dauereinfahrtskarten für Fremdenführer und Omnibusse des Wiener Stadtrundfahrtengewerbes

Die bereits bisher für die Innenstadt zur Zufahrt zur Albertina geltenden Einfahrtskarten für diese Gruppen bleiben weiterhin aufrecht und ermöglichen die jederzeitige Einfahrt in die Buszone zur Durchführung der entsprechenden Stadtbesichtigung. Diese Karten werden von den jeweiligen Fachgruppen der Wirtschaftskammer Wien an deren Mitglieder ausgegeben.

Achtung:

Diese Karten berechtigen zum Einfahren in die Zone; sie berechtigen jedoch nicht zur Nutzung der für Tageseinfahrtskarteninhaber geschaffenen Aus- und Einsteigstellen und der zugeordneten Parkplätze. Es wird mit dieser Einfahrtskarte auch die bestehende Regelung des Einfahrtsverbotes innerhalb Ring und Kai für Autobusse nicht aufgehoben.


Stand: