Führerscheine C und D – Gültigkeit und Verlängerung
Welche Fristen gibt es? Wie lange ist ein Führerschein gültig?
Seit 1997 gibt es ein eigenes Führerscheingesetz. Alte, auf Basis des Kraftfahrgesetzes ausgestellte Führerscheine (rosa Führerscheine) behalten ihre Gültigkeit bis 2033, dürfen aber weder ergänzt noch verlängert werden. Anstelle einer Ergänzung oder Verlängerung werden solche Führerscheine gegen neue Führerscheine nach dem Führerscheingesetz (Plastikführerscheine) umgetauscht
Klasse C "neu" | Klasse D "neu" | Gruppe C"alt" | |
---|---|---|---|
Mindestalter | Grundsätzlich 21 Jahre. 18 Jahre nur wenn:
| vollendetes 21. Lj. und Erste-Hilfe-Ausbildung und Grundqualifikation | |
Befristung | fünf Jahre
| fünf Jahre | nach Vollendung des 45. Lj. binnen 3 Jahren ärztliche Untersuchung |
Befristung ab vollendetem 60. Lebensjahr | zwei Jahre
| zwei Jahre |
Wird der Führerschein der
- Gruppe C ("alter Führerschein C") nicht innerhalb der genannten Fristen in eine Lenkberechtigung C ("neuer C-Führerschein") ausgetauscht
- Klassen C und D ("neuer C/D-Schein") nicht fristgerecht verlängert,
darf man C-Fahrzeuge (Gesamtmasse über 3,5 t) und Busse (Klasse D) gar nicht mehr lenken!
Verlängerung Führerschein C
Für Personen, die seit dem 1.11.1997 einen C-Führerschein erworben haben:
Diese haben im Führerschein bereits eine fünfjährige Befristung eingetragen. Diese Personen müssen alle 5 Jahre (Alter über 60: alle 2 Jahre) zur ärztlichen Untersuchung. Wenn diese Personen vor Ablauf der im Führerschein eingetragenen Befristung einen neuen Antrag mit Vorlage eines neuen ärztlichen Gutachtens stellen, wird der Führerschein um 12,50 Euro von der Behörde verlängert und ausgetauscht.
Wird die Verlängerungsfrist verpasst und der Antrag auf Verlängerung erst nach der Befristung eingebracht, wird der Führerschein neu ausgestellt und es fallen Kosten in Höhe von 49,50 Euro an. Der neue Führerschein trägt dann das Datum des Verlängerungsantrages und nicht mehr des ursprünglichen Ausstellungsdatums. Auch eine Kontrollfahrt könne notwendig sein.
Für Personen, die vor dem 1.11.1997 einen C-Führerschein erworben haben:
Für Personen, die vor dem 1.11.1997 bereits 45 Jahre alt waren, galt laut Führerscheingesetz eine dreijährige Übergangsfrist, die mit 31.10.2000 geendet hat. Sollte diese Frist verpasst worden sein, galt der Führerschein automatisch bis 2005 als eingeschränkt für die Klasse C1 (KFZ bis 7,5 t höchstes zulässiges Gesamtgewicht). Seit 2005 gilt so ein Führerschein nicht mehr für die Klasse C.
Sollten diese Personen nachträglich einen Verlängerungsantrag stellen, ist eine praktische Fahrprüfung der Klasse C abzulegen. Der Führerschein wird dann neu ausgestellt und ist auf fünf Jahre befristet. Er trägt auch das Ausstellungsdatum des Verlängerungsantrages und kostet 49,50 Euro.
Personen, die erst nach dem 1.11.1997 45 Jahre alt werden:
Diese Personen haben ab dem 45. Geburtstag drei Jahre Zeit, ihren Führerschein gegen einen neuen auszutauschen. Ohne neuem Führerschein (Voraussetzung: ärztliche Untersuchung) gilt ab dem 48. Geburtstag der Führerschein der Klasse C (und C1) aber nicht mehr! Mit einem ärztlichen Gutachten wird bis zum 48. Geburtstag ein neuer Führerschein (mit eingetragener fünfjähriger Befristung) um 12,50 Euro vom Verkehrsamt/von der BH ausgestellt.
Ab dem 48. Geburtstag gibt es noch für 18 Monate die Erleichterung, dass man für die Verlängerung der Klasse C keine praktische Fahrprüfung ablegen muss. Danach werden Führerscheine der Klasse C nur mehr mit ärztlichem Gutachten UND erfolgreicher Ablegung einer praktischen Fahrprüfung erteilt.
Für Personen, die über 60 Jahre alt sind, ist eine Befristung von zwei Jahren vorgesehen. Wird der Antrag erst nach dem 48. Geburtstag gestellt, kostet der Führerschein auch 49,50 Euro.
Ärztliches Gutachten für Verlängerungen Klasse C u. D
Für die Verlängerung von Lenkberechtigungen der Klasse C oder D ist durch ein ärztliches Gutachten die gesundheitliche Eignung des Antragstellers nachzuweisen. Das Gutachten darf zum Zeitpunkt der Entscheidung maximal 18 Monate alt sein.
Das Gutachten kann von einem Arzt erstellt werden, der als sachverständiger Arzt für Allgemeinmedizin in der Ärzteliste eingetragen ist.
Behörden
Jede Führerscheinbehörde in Österreich (zB. Bezirkshauptmannschaften, Wiener Verkehrsamt)
Unterlagen für die Umschreibung
Führerscheinantrag
- Meldezettel
- "alter Führerschein"
- ein neues, reisepassfähiges Lichtbild (45mm x 35 mm)
Kosten
Ärztliches Gutachten:
- bei Ersterteilung einer Lenkberechtigung der Klassen C und D (jeweils auch kombiniert mit E): 50 Euro
- für Wiederholungsuntersuchungen 30 Euro
Behörde:
- Führerscheinanträge: gebührenfrei
- Führerschein, erstmalige Ausstellung (B): 55,70 Euro, Ausdehnung auf FS C sowie Duplikatführerschein: 49,50 Euro
- Führerscheinverlängerung C und D: 13,40 Euro
Umtauschpflicht auf Plastikführerschein erst 2033
