Lkw-Maut in Österreich: Pflichten der Fahrzeuglenker und Arbeitgeber
Worüber muss der Lenker informiert sein? Was haben Arbeitgeber zu beachten?
Seit Einführung der fahrleistungsabhängigen Maut in Österreich sind die Lenker mautpflichtiger Fahrzeuge verpflichtet, sich über das elektronische Mautsystem, die GO-Box sowie deren ordnungsgemäße Anbringung und Bedienung zu informieren.
Vor der Benützung von Mautstrecken haben sie daher grundsätzlich sicherzustellen, dass ihr Fahrzeug mit einem Gerät zur elektronischen Entrichtung der Maut ausgestattet ist. Weiters haben sich Lenker bei der Verwendung dieser Geräte vor, während und nach jeder Fahrt auf Mautstrecken der Funktionsfähigkeit zu vergewissern und Funktionsstörungen unverzüglich zu melden. Zusätzlich muss die Achsanzahl ihres Fahrzeuges und grundsätzlich auch des von diesem gezogenen Anhängers stets korrekt eingestellt sein. Nachweise, die eine Zuordnung des Fahrzeuges zu einer Tarifgruppe ermöglichen, sind mitzuführen.
Die näheren Bestimmungen über die Pflichten der Lenker sind in der Mautordnung geregelt.
Seit 2008 besteht zusätzlich eine Informationspflicht auf Seiten der Arbeitgeber. Das heißt Arbeitgeber müssen ihre beschäftigten Arbeitnehmer und arbeitnehmerähnliche Personen, sofern diese zu Fahrten auf Mautstrecken veranlasst werden, über den ordnungsgemäßen Einsatz des Gerätes zur elektronischen Mautentrichtung (GO-Box) informieren.
Um es Arbeitgebern zu erleichtern, ihrer Informationspflicht nachzukommen und Fahrzeuglenker in kompakter Form wesentliches Wissen zu vermitteln, stellt die ASFINAG in verschiedenen Sprachen Informationsblätter zum Download zur Verfügung. Folder in folgenden Sprachen stehen zur Auswahl:
- Deutsch: Das Wichtigste für Fahrer / Mitwirkungspflicht der Fahrzeuglenker
- Englisch: The most important information for drivers / The vehicle driver‘s obligation to cooperate
- Italienisch: Le cose da sapere per gli autotrasportatori / Obbligo di collaborazione dei conducenti
- Kroatisch: Najvažnije informacije za vozače / Obveza sudjelovanja vozača motornih vozila
- Polnisch: Najważniejsze informacje dla kierowcy
- Tschechisch: Nejdůležitější informace pro řidiče / Povinnosti řidičů motorových vozidel
- Ungarisch: Fontos tudnivalók sofőrök számára / Gépjárművezetők közreműködési kötelezettsége
Die Folder werden auf www.go-maut.at (Menüpunkt „Downloads“) kostenlos zur Verfügung gestellt. Durch Einstellung der Sprache der Website können die Dokumente in den oben genannten Sprachfassungen abgerufen werden.
Beispiel für ein Bestätigungsformular
Zum Nachweis, dass man als Arbeitgeber der Informationspflicht nachgekommen ist, kann das Beispiel für ein Bestätigungsformular verwendet werden.
Rechtsgrundlagen
§ 8 Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 (BStMG)
Mautordnung (www.asfinag.at/maut-vignette/mautordnung)