Vertretung in arbeitsrechtlichen und sozialrechtlichen Angelegenheiten

Richtlinien zur Vertretung von Wiener Mitgliedsbetrieben

Lesedauer: 1 Minute

Die Wirtschaftskammer Wien unterstützt Mitglieder in arbeitsrechtlichen und sozialrechtlichen Streitigkeiten. Die telefonische und persönliche Beratung erfolgt uneingeschränkt. 

Die unentgeltliche Vertretung der Mitglieder in arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten ist auf die Betreuung bestimmter Verfahren und Rechtsstreitigkeiten beschränkt:

  • (noch) nicht gerichtsanhängige Streitigkeiten als Basis-Service im Interesse der Unternehmen,
  • arbeitsrechtliche Spezialmaterien mit starken innerbetrieblichen sozialpartnerschaftlichen Aspekten,
  • Verfahren mit hohem Kostenaufwand für den Mitgliedsbetrieb auch bei Prozessgewinn,
  • Konflikte, die aus einer unklaren Rechtslage resultieren oder von besonderer interessenpolitischer bzw. grundsätzlicher Bedeutung sind,
  • Rechtsstreitigkeiten, in denen die soziale Absicherung von Unternehmerinnen und Unternehmern Gegenstand eines Verfahrens ist.

Die vorliegenden Richtlinien zur Vertretung von Mitgliedern stammen aus dem Dezember 2006. Folgende Änderungen haben sich seit damals ergeben: 

  • Anstelle des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien schreitet nunmehr das Landesverwaltungsgericht Wien bzw. das Bundesverwaltungsgericht ein.
  • Das Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen heißt mittlerweile Sozialministeriumsservice.

Diese Änderungen ergeben sich aus neuen Zuständigkeiten bzw. einer neuen Namensgebung. Am Umfang der unentgeltlichen Vertretung hat sich nichts geändert.

Stand: 28.12.2017