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Parkkleber für Betriebe

Parkraumbewirtschaftung in Wien

Alle Parkkleber sind rechtlich gesehen Ausnahmebewilligungen nach §45 Abs. 2 StVO. Die Ausnahme wird in Form eines Parkklebers für Betriebe (vormals Parkkarte) erteilt. Im Gegensatz zu Bewohner:innen können Betriebe mehr als einen Parkkleber erhalten. Für diese Parkkleber gelten folgende Voraussetzungen:

  • Betriebsstandort im jeweiligen Bezirk (scheint am Gewerbeschein/GISA-Auszug auf)
  • Das KFZ muss auf den Betrieb zugelassen und betriebserforderlich sein
  • Es gibt keinen betriebseigenen Parkplatz am Betriebsstandort oder im Umkreis von 300m.
  • Beim ersten Fahrzeug: Es werden regelmäßige betriebserforderliche Fahrten durchgeführt (drei pro Woche)
  • Bei weiteren Fahrzeugen: Es werden regelmäßige betriebserforderliche erhebliche Waren-, Material-, oder Gerätetransporte oder Servicetätigkeiten durchgeführt (drei pro Woche)
  • Das KFZ muss für die wirtschaftliche Tätigkeit geeignet sein

In Einzelfällen kann die MA 65 folgende geeignete Nachweise über die betriebserforderlichen Fahrten verlangen:

  • Für das erste Fahrzeug müssen über einen Zeitraum von 4 Wochen pro Woche mindestens 3 Fahrten in einem Fahrtenbuch dokumentiert werden, und davon mindestens 3 nachgewiesen werden.
  • Für weitere Betriebsfahrzeuge müssen über einen Zeitraum von 4 Wochen pro Woche mindestens 3 Fahrten in einem Fahrtenbuch dokumentiert werden, und davon 12 nachgewiesen werden.

Kosten

Aus Kostengründen ist ein Parkkleber für 2 Jahre am günstigsten. Wird ein Parkkleber vorzeitig zurückgegeben, beispielsweise wegen Umzug oder Betriebsübergabe, werden die Kosten anteilsmäßig zurückbezahlt. 

Wenn ein Betrieb in mehreren Bezirken Standorte hat und die Parkgenehmigung daher in mehreren Bezirken gelten soll, kostet die Parkkarte bereits ab dem ersten Fahrzeug den erhöhten Tarif. In den angeführten Preisen ist die Verwaltungsgebühr (ca. 50 Euro) schon enthalten

Für das 1. Fahrzeug im Standortbezirk

  • 1 Jahr   ca. 170 Euro
  • 2 Jahre ca. 290 Euro

Für jedes weitere Fahrzeug bzw. das 1. Fahrzeug bei Gültigkeit in mehreren (max. 4) Standortbezirken:

  • 1 Jahr   ca. 300 Euro
  • 2 Jahre ca. 550 Euro

Servicekarte

  • immer ca. 50 Euro