Öffentliche Auftragsvergabe in Österreich - Rechtsschutz
Der Rechtsschutz - Vergabekontrolle nach dem BVergG
Öffentliche Aufträge haben in der Europäischen Union und in Österreich eine enorme wirtschaftliche Bedeutung.
Für Unternehmen,d.h. Bieter bzw. Bewerber, ist die Regelung des Vergabevorgangs sowie eine Kontrolle desöffentlichen Vergabeverfahrens und der Zuschlagsentscheidung von wesentlicher Bedeutung, da öffentliche Aufträge dadurch nach sach- und leistungsbezogenen Kriterien sowie objektiv nachprüfbar und transparent vergeben werden.
Inhalt der Broschüre:
4. DER RECHTSSCHUTZ - VERGABEKONTROLLE NACH DEM BVERGG
4.1 Die Organisation des Vergaberechtsschutzes in Österreich
4.1.1 Allgemeines
4.1.2 Die Rechtsschutzbehörden
4.1.3 Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH)
4.1.4 Verfassungsgerichtshof (VfGH)
4.1.5 Der Europäische Gerichtshof (EuGH)
4.2 Das vergabespezifische Rechtsschutzverfahren auf Bundesebene
4.2.1 Die Verfahren zur Wahrung des Rechtsschutzes
4.3 Das Provisorialverfahren zur Erlassung einer einstweiligen Verfügung
4.3.1 Allgemeines
4.3.2 Der Antrag im Provisorialverfahren
4.3.3 Die Vergebührung
4.3.4 Die Rechtswirkungen der Antragstellung
4.3.5 Die inhaltliche Entscheidung über die einstweilige Verfügung
4.3.6 Die verfahrensrechtlichen Sonderbestimmungen
4.4 Das Nachprüfungsverfahren
4.4.1 Allgemeines
4.4.2 Der Antrag
4.4.3 Der Verfahrensablauf vor dem BVwG; Parteistellung; Entscheidung
4.5 Das Feststellungsverfahren
4.5.1 Allgemeines
4.5.2 Der Antrag
4.5.3 Die verfahrensrechtlichen Sonderbestimmungen
4.5.4 Die unzulässige Direktvergabe
4.6 Der Schadenersatz
4.6.1 Allgemeines
4.6.2 Der Umfang des Schadenersatzes
4.6.3 Die Zuständigkeit und die Verfahren
4.7 Die Unterlassungsklagen
4.8 Der Rechtsschutz durch europäische Instanzen
4.8.1 Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften
4.8.2 Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften
4.9 Das Schiedsgerichtsverfahren
Die Broschüre finden Sie als PDF unter Downloads