Holzwürfel mit Aufschrift AGB und Paragraphen-Symbol in weißer Schrift mit grau hinterlegtem Kreis, in der Unschärfe zeigt sich darunter eine ausgebreitete Tageszeitung
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Was Sie bei Allgemeinen Geschäfts­bedingungen beachten sollten - Allgemeiner Überblick

Kurzinformation zur Verwendung von AGB

Lesedauer: 3 Minuten

Wann ist es sinnvoll, AGB zu verwenden?

Wo viele inhaltlich weitgehend gleiche Verträge abgeschlossen werden, bietet sich die Verwendung von AGB an. Zur Vereinheitlichung der abzuschließenden Geschäfte werden AGB formuliert, auf deren Basis die Verträge zustande kommen sollen. Ist der Vertragspartner Verbraucher im Sinn des Konsumentenschutzgesetzes, gelten zahlreiche zwingende Sonderregelungen. Es ist empfehlenswert, eine gesonderte AGB-Version für Verbraucherkunden zu erstellen.

Wann gelten AGB?

Die Geltung von AGB müssen die Vertragspartner vereinbaren. Es genügt nicht, die gewünschten AGB beispielsweise im Unternehmen aufzulegen oder auszuhängen. Das bloße Übermitteln zusammen mit dem Auftragsangebot bedeutet noch nicht, dass der Vertragspartner die AGB kennt und akzeptiert (möglicherweise verwendet er selber ebenfalls AGB, die den Ihren durchaus widersprechen können). Das Abdrucken von AGB auf Rechnungen oder Lieferscheinen bleibt in der Regel ohne Wirkung. Um ausschließen zu können, dass Ihr Vertragspartner später die Geltung Ihrer AGB bestreitet, sollten Sie anlässlich des Vertragsabschlusses besonders deutlich auf deren Geltung hinweisen.

Formulierungsvorschlag bei Konsumenten (besonders hervorzuheben):      
Achtung! Die umseitigen Vertragsbedingungen werden – sofern wir beweisen können, dass Sie diese tatsächlich zur Kenntnis genommen und ihnen zugestimmt haben - mit Ihrer Unterschrift Bestandteil dieses Vertrages.“

Formulierungsvorschlag außerhalb des Anwendungsbereiches des KSchG:    
Achtung! Die umseitigen Vertragsbedingungen werden mit Ihrer Unterschrift Bestandteil dieses Vertrages.“

Wenn Sie persönlich mit potentiellen Kunden verhandeln, sollten Sie diesen vor Unterfertigung die Möglichkeit und Zeit zum Durchlesen Ihrer AGB geben.

Was ist eine Rahmenvereinbarung?

Unterhalten Sie ständige Geschäftsbeziehungen mit Vertragspartnern, empfiehlt es sich, einmalig und im Vorhinein eine (von beiden Vertragspartnern unterschriebene) Rahmenvereinbarung zu treffen, dass sämtliche künftigen Geschäfte nur auf der Basis bestimmter und nachweislich akzeptierter AGB zustande kommen (sofern nicht ausdrücklich für einen Einzelfall Abweichendes vereinbart wird).

Vorsicht bei nachteiligen, ungewöhnlichen und überraschenden Klauseln!

Solche Regelungen in AGB oder Vertragsformblättern gelten nicht, wenn der Vertragspartner nach den Begleitumständen des Vertrags und dem äußeren Erscheinungsbild (z.B. Kleindruck, versteckte Einordnung) nicht mit ihnen rechnen musste und nicht besonders darauf hingewiesen wurde (bzw. sie nicht nachweisbar ausgehandelt wurden). Ob eine Klausel in AGB Überrumpelungs- oder Übertölpelungseffekt hat und deshalb unwirksam ist, muss im konkreten Einzelfall beurteilt werden und hängt auch von der Branchenüblichkeit und dem Erwartungshorizont des Adressatenkreises ab. Dazu gibt es umfangreiche höchstgerichtliche Rechtsprechung. 

AGB müssen sachlich angemessen sein!

Sollten AGB die Position des Vertragspartners unbillig verschlechtern und ein grobes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung bewirken, verstoßen sie gegen die guten Sitten und gelten daher nicht. Ob bzw. wann das der Fall ist, entscheiden unter Berücksichtigung aller konkreten Umstände die Gerichte.

Bestimmungen in AGB, die einen Vertragspartner gröblich benachteiligen und nicht die vertraglichen Hauptleistungen (sondern nur Nebenpunkte) betreffen, sind jedenfalls nichtig und damit ungültig. Ob eine gröbliche Benachteiligung des Vertragspartners bei einem Nebenpunkt anzunehmen ist, richtet sich nach den jeweiligen Umständen des konkreten Falls im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und danach, ob es eine sachliche Rechtfertigung für die Abweichung von der allgemeinen Rechtslage gibt.

Was gilt bei Verwendung widersprüchlicher AGB?

Verwenden beide Vertragspartner AGB, die sich aber widersprechen, ist (wenn überhaupt ein gültiger Vertrag zustande gekommen ist) weder die eine noch die andere Klausel wirksam – vielmehr kommt die grundsätzliche gesetzliche Regelung zur Anwendung.

Wie sind unklare AGB auszulegen?

Undeutliche Bestimmungen werden zum Nachteil des Vertragspartners ausgelegt, der die Formulierung gewählt hat! Bei Konsumentengeschäften sind undeutliche (intransparente) Klauseln zur Gänze unwirksam!

Müssen AGB in den Geschäftsräumen ersichtlich gemacht werden?

Gewerbetreibende, die regelmäßig AGB verwenden, sind zur Auflage oder zum Aushang in den für Kundenverkehr bestimmten Geschäftsräumen verpflichtet. Bei Missachtung kann die zuständige Gewerbebehörde eine Geldstrafe bis zu 1.090 EUR verhängen. Für einzelne Branchen (z.B. Banken, Versicherungen, Telekommunikationsunternehmen etc.) bestehen bei Verwendung von AGB weiterreichende rechtliche Verpflichtungen.

Kann in AGB Schriftform verlangt werden?

Außerhalb des Konsumentenschutzgesetzes jedenfalls. Im Anwendungsbereich des KSchG ist zu unterscheiden, ob es sich um eine Erklärung des Unternehmers an den Verbraucher oder des Verbrauchers an den Unternehmer handelt. Lediglich in letzterem Fall darf idR Schriftform verlangt werden!

Sonstige wichtige Hinweise:

Im Anwendungsbereich des Konsumentenschutzgesetzes gibt es zahlreiche weitere zwingende Sonderreglungen! Zudem können bei Verwendung gesetzwidriger Klauseln gegenüber Konsumenten – dazu gehören auch solche, die zwar an sich nichts Gesetzwidriges beinhalten, aber unklar oder unverständlich formuliert sind - Vereinigungen wie Verein für Konsumenteninformation (VKI) und Arbeiterkammer (AK) auf Unterlassung klagen!

Stand: 14.09.2021

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