Aufgaben
Von der Idee zum Bundesgesetz
Die WKÖ hat eine wichtige Unterstützung für große Investitionsprojekte und den Infrastrukturausbau erreicht: Mit der letzten Novelle zum Umweltverträglichkeitsprüfungs-Gesetz (UVP-G-Novelle 2018) wurde eine neue Partei im UVP-Verfahren eingeführt, der Standortanwalt.
Mit dem Standortanwalt wurde ein Instrument geschaffen, das öffentliche Interessen wie Energieversorgung, Arbeitsplatzsicherung oder Steueraufkommen und die Interessen der Wirtschaft in Genehmigungsverfahren und Umweltverträglichkeitsprüfungen besser zur Geltung kommen lässt.
Ab dem 1. Juli 2019 kann sich der Standortanwalt an UVP-Genehmigungsverfahren als Partei beteiligen, zu denen der Genehmigungsantrag ab dem 1. Dezember 2018 gestellt worden ist.