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Person in Bürokleidung, geschlossenen Haaren und Brille sitzt an einem Tisch. Links vor ihr steht ein aufgeklappter Laptop, auf dessen Tastatur ihre linke Hand liegt. In der rechten Hand hat sie einen Stift. Darunter liegen Zettel
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Erfolgreich selbstständig: Steuerliche To-dos nach der Gründung

Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten

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01.07.2026

Der Schritt in die Selbstständigkeit ist mit großen Ambitionen verbunden, bringt jedoch auch eine Reihe von bürokratischen Verpflichtungen mit sich. Um teure Säumniszuschläge oder Liquiditätsengpässe zu vermeiden, ist eine strukturierte Herangehensweise an die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Meldepflichten empfehlenswert.

Meldung beim Finanzamt

Einer der wichtigsten Schritte nach der Gewerbeanmeldung ist die Meldung beim zuständigen Finanzamt, und zwar innerhalb eines Monats ab Aufnahme der Tätigkeit. Diese erfolgt in der Regel über den sogenannten Betriebseröffnungsbogen (Verf24), in dem Gründer unter anderem ihren voraussichtlichen Gewinn und Umsatz schätzen müssen. Diese Schätzungen sind die Basis für die Festlegung der vierteljährlichen Vorauszahlungen zur Einkommensteuer (oder Körperschaftsteuer bei Kapitalgesellschaften), die jeweils zum 15. Februar, Mai, August und November fällig sind. Ein sorgfältiges Ausfüllen ist entscheidend, da zu niedrige Schätzungen später zu hohen Nachforderungen führen können.

Umsatzsteuer und die 55.000-EUR-Grenze

Ein zentrales Thema für Neugründer ist die Kleinunternehmerregelung. Seit dem Jahr 2025 gilt in Österreich eine erhöhte Umsatzgrenze von 55.000,- EUR pro Jahr. Wer unter dieser Grenze bleibt, ist grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit, darf aber auch keinen Vorsteuerabzug geltend machen. Gründer können jedoch zur Regelbesteuerung optieren, was besonders bei hohen Anfangsinvestitionen sinnvoll sein kann, um sich die Vorsteuer vom Finanzamt zurückzuholen oder wenn die Kundenstruktur vornehmlich aus vorsteuerabzugsberechtigen Unternehmen besteht. Sobald die freiwillig gewählte Umsatzsteuerpflicht greift, sind auch vierteljährlich Umsatzsteuervoranmeldungen abzugeben.

Sozialversicherung

Für Neugründer gibt es hier eine Erleichterung. In den ersten zwei Kalenderjahren gilt in der Krankenversicherung eine fixe Beitragsgrundlage (2026: 551,10 EUR monatlich), was die Kosten kalkulierbar macht. Die reduzierte Beitragsgrundlage in der Pensionsversicherung ist jedoch nur eine vorläufige und wird im dritten Jahr nachbemessen. Deshalb macht es Sinn, bereits im ersten Jahr entsprechend darauf anzusparen.

Förderungen und Entlastungen nutzen

Ein wertvolles Instrument ist das Neugründungs-Förderungsgesetz (NeuFöG). Durch Vorlage des Formulars NeuFö2 können sich Gründer unter bestimmten Voraussetzungen von Gerichtsgebühren, Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben und der Grunderwerbsteuer befreien lassen bzw. sich sogar einen Teil der Lohnnebenkosten für die ersten Mitarbeiter ersparen. Weiterführende Beratungen zu den Voraussetzungen erhält man in allen Wirtschaftskammern und deren Bezirksstellen. 

Fazit für Gründer

Die ersten Monate der Selbstständigkeit entscheiden oft über den langfristigen Erfolg. Eine strikte Trennung von Privat- und Betriebsvermögen sowie das konsequente Sammeln von Belegen – die mindestens sieben Jahre lang aufbewahrt werden müssen – und das Führen aller notwendigen Aufzeichnungen bilden das Fundament für ein stabiles Unternehmen. Wer Fristen wie den „15.“ fest im Blick behält und professionelle Beratung durch Buchhalter oder Steuerberater sucht, meistert die bürokratischen Hürden sicher.

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