Zum Inhalt springen
Sparschwein steht auf aufgefächerten Euro Geldscheinen auf einem Holzuntergrund
© Jiri Hera | stock.adobe.com
Handel mit Arzneimitteln, Drogerie- und Parfümeriewaren sowie Chemikalien und Farben, Landesgremium

Förderung für Werbemaßnahmen und Weiterbildung

Förderaktion 2025

Lesedauer: 1 Minute

Das Landesgremium des Handels mit Arzneimitteln, Drogerie- und Parfümeriewaren, sowie Chemikalien und Farben fördert auch im Jahr 2025 Ihre Investitionen im Bereich Werbung und Weiterbildung.


FÖRDERUNG FÜR WERBEMAßNAHMEN:

Die Förderung für Werbemaßnahmen ausschließlich im Bereich des Handels mit Arzneimitteln, Drogerie- und Parfümeriewaren, sowie Chemikalien und Farben beträgt 50 % des Nettobetrages, maximal jedoch € 600,00 pro Unternehmen.

 

Förderbare Werbemaßnahmen:

  • Printwerbung: Inserate in Tages- und Wochenzeitungen, Zeitschriften 
  • E-Business: Homepage- und Webshoperstellung 
  • Radiowerbung: Spots auf Antenne Steiermark, Ö3 etc.
  • Online-Werbung: Werbe-Banner auf Webseiten, Werbung auf Social Media
  • Papiertragetaschen: mit Ihrem Logo
  • Werbetafeln
  • Kongress- und Messeausstellungen: Stand-, Miet- und Betriebskosten auf einem Kongress/einer Messe

Nicht förderbar: (beispielhaft)

  • Postgebühren für Sendungen  
  • Werbemaßnahmen, die nicht die Handelstätigkeit betreffen   
  • Domain- oder Wartungsgebühren für Homepage/Webshop  
  • Betriebsmittel (z.B. Produktetiketten)
  • Sponsoring von Gutscheinen
                        

FÖRDERUNG FÜR WEITERBIDLUNG

Die Förderung  für Weiterbildung beträgt 50 % des Nettobetrages, maximal jedoch € 300,00 pro Unternehmen.


Förderbare Weiterbildung:

Kurse zur Weiterbildung bzw. Höherqualifizierung des Unternehmers und seiner Mitarbeiter im unmittelbaren und erkennbaren Zusammenhang mit dem Handel mit Arzneimitteln, Drogerie- und Parfümeriewaren sowie Chemikalien und Farben.


Beispiele:
EDV-Kurse, Betriebswirtschaftliche und kaufmännische Kurse, Verkaufstrainings, Motivationskurse, Aromatherapie, Produktschulungen


Nicht förderbar:

  • Hotelkosten/Reisekosten
  • Bildungsmaßnahmen die den Dienstleistungsbereich z.B.: Fußpflege, Kosmetik oder den ärztlichen-, Apotheken- bzw. den Pflegebereich betreffen.
  • Kurse zur Herstellung von Kosmetik
  • Visagistenkurs
  • Body Sugaring Kurs

So kommen Sie zu Ihrer Förderung: 

Um diese Förderung in Anspruch zu nehmen, übersenden Sie uns bitte auf dem Postweg bzw. per E-Mail folgende Unterlagen: 

  • Antragsformular | Förderaktion 2025 (vollständig ausgefüllt u. firmenmäßig gefertigt)
  • Rechnungskopie(n)
  • Zahlungsbestätigung(en)
  • Nachweis der Maßnahme(n)
    • Bei Werbung: Belegexemplar des Inserates/der getätigten Werbung z.B. in Form eines Fotos/Screenshots
    • Bei Weiterbildung: Teilnahmebestätigung der Weiterbildungsmaßnahme
    • Bei einer Messe bzw. einem Kongress: Foto vom Stand 


ACHTUNG:  Ihr Förderansuchen kann nur bearbeitet und berücksichtigt werden, wenn alle erforderlichen Unterlagen vollständig und leserlich (druckfähig) bis zum 15. Dezember 2025 im Landesgremium einlangen.



Stand: 16.01.2025

Weitere interessante Artikel
  • Zwei Personen stehen in einem Geschäft nebeneinander an einem niedrigen Regal. Auf dem Regal stehen verschiedene Kosmetikartikel. Die rechte Person hält eine Flasche. Beide Personen blicken darauf
    Ausschüsse – Handel mit Arzneimitteln, Drogerie- und Parfümeriewaren sowie Chemikalien und Farben
    Weiterlesen
  • Porträt einer Person, mit langem, offenen und gewellten Haar, die direkt in die Kamera blickt. In der rechten Hand hält sie eine kleine Flasche Parfum. In der linken ein längliches Stück Papier, das sie zu ihrer Nase hält
    Über den Handel mit Arzneimitteln, Drogerie- und Parfümeriewaren sowie Chemikalien und Farben
    Weiterlesen