Smart Tacho 2: Ausrüstung und Nachrüstung von Fahrzeugen zur gewerblichen Güterbeförderung ab 2,5t
Was Fahrzeughandel und Werkstätten ab 1. Juli 2026 zu Ausrüstung und Nachrüstung wissen müssen
Lesedauer: 1 Minute
Informationen zur neuen Tachographenpflicht für Fahrzeuge ab 2,5 Tonnen im grenzüberschreitenden Güterverkehr. Behandelt werden Anwendungsbereich, betroffene Fahrzeuge, Ausnahmen sowie Auswirkungen auf Fahrzeughandel, Werkstätten, Ausrüstung und Nachrüstung.
Ab 1. Juli 2026 tritt eine wesentliche Änderung im europäischen gewerblichen Güterverkehr in Kraft: Bei grenzüberschreitenden Fahrten müssen künftig auch Fahrzeuge zur Güterbeförderung ab 2,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht mit einem digitalen Kontrollgerät der neuesten Generation (Smart Tacho 2) ausgestattet sein. Für den Fahrzeughandel ist dieses Thema vorrangig in Hinblick auf einen etwaigen Ausrüstungsbedarf von Kundenfahrzeugen relevant – sowohl bei Neufahrzeugen als auch bei der Nachrüstung von Bestandsfahrzeugen.
Michael Reim, AUMOVIO Trading Austria GmbH, gibt im Webinar einen Überblick, welche Fahrzeuge von der neuen Regelung betroffen sind und zeigt deren Auswirkung auf den Fahrzeughandel bzw. dessen angeschlossene Werkstätten hinsichtlich Ausrüstung und Nachrüstung.
Inhalt des Webinars
- den Anwendungsbereich der neuen Tachographenpflicht ab 2,5 t hzG
- betroffene Fahrzeuge und relevante Ausnahmen
- Auswirkungen auf Fahrzeughandel, Werkstätten und Kundenberatung
- zentrale Punkte bei Ausrüstung und Nachrüstung
Vortragender: Michael Reim, AUMOVIO Trading Austria GmbH
Präsentation zum Webinar