
Textilhandel
Kennzeichnung von Lederbekleidung
Informationen für den Textil- und Bekleidungshandel
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Als Lederbekleidung wird Bekleidung bezeichnet, die aus verschiedenen Gerbarten und Zurichtungsverfahren aus Häuten oder Fällen hergestellt wurde, wobei die ursprüngliche Faserstruktur im Wesentlichen erhalten geblieben ist.
Die Kennzeichnungselemente sind:
1. für die Beschaffenheit von Lederbekleidung:
- die Bezeichnung des Leders nach der Haut oder dem Fell des entsprechenden Tieres (zB Rind, Kalb, Ziege, Schaf, Lamm, Pferd, Hirsch, Reh, Antilope, Schwein),
- die Bearbeitungsart (Volleder, Narbenspaltleder, Fleischspaltleder)
- die Lederart (zB Velours, Nappa, Nubuk, Anilin, Sämisch);
2. Für die Pflege:
- der Hinweis, ob und gegebenenfalls welches für alle verarbeiteten Materialie geeignete fachmännische Reinigungsverfahren angewendet werden soll,
beim Tauchverfahren ist die Tauchflüssigkeit (Reinigungsflotte) anzugeben.
» Verordnung: Kennzeichnung der Beschaffenheit und Pflege von Lederbekleidung
Stand: 28.06.2018