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Auf rotem Hintergrund sind drei Rufzeichen in jeweils einer Sprechblase
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Telekommunikations- und Rundfunkunternehmungen, Fachvertretung

Gesamtvertrag für non-lineare Dienste

Zeitversetzte TV-Services wie Replay, nPVR oder Restart sind nicht durch den Kabelweitersende-Gesamtvertrag abgedeckt und benötigen eigene Lizenzen. 

Lesedauer: 1 Minute

04.12.2025

Betreffend der zeitversetzten Features wie nPVR, Replay, Catch-up, Restart uä als Ergänzung zum klassischen Kabelfernsehen möchten wir dringend auf folgendes aufmerksam machen:

Das Anbieten von zeitversetzten Services (nPVR, Replay, Catch-up, Restart uä), im Folgenden „Non-lineare Services genannt“, stellt eine eigene Verwertungshandlung dar, welche von den Verwertungsgesellschaften erworben werden muss. Diese Rechte sind vom Gesamtvertrag für die integrale (d.h. gleichzeitige, vollständige und unveränderte) Kabelweitersendung von Rundfunksendungen nicht umfasst.

Der Fachverband Telekom/Rundfunk hat daher mit der AKM und Literar Mechana je einen Gesamtvertrag über die Einräumung von non-linearen Services vereinbart. Diese Gesamtverträge gelten ausschließlich in Verbindung mit den Gesamtverträgen für die integrale Kabelweitersendung der Verwertungsgesellschaften.

Diese neuen Gesamtverträge verpflichten Kabelnetzbetreiber und IPTV bzw. OTT-TV Anbieter, die ihren Teilnehmer/inne/n ermöglichen, Programminhalte zeitversetzt zu konsumieren, die dafür erforderlichen Rechte mittels Gesamtvertrag zu erwerben.

Die Gesamtverträge mit AKM und Literar Mechana sind bereits unterzeichnet und hier abrufbar.

Die Tarife für non-lineare Services betragen in etwa 12% des Kabelweiterleitungstarifs.

Wenn Sie diese Services dem Kunden anbieten, wenden Sie sich bezüglich eines Vertragsabschlusses an die AKM und Literar Mechana. Im Falle der Nutzung der Rechte ohne Zustimmung hat die Verwertungsgesellschaft Anspruch auf das doppelte Entgelt. 

Der Fachverband ist weiters noch in Verhandlung mit der VAM und VdFS über den Erwerb dieser Rechte.