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Stellungnahme –  Bau-Übertragungsverordnung 2025

22.5.2025

Lesedauer: 1 Minute

Aktualisiert am 17.06.2025

Empfänger

Amt der Stmk. Landesregierung
Abteilung 7
Referat Gemeinderecht und Wahlen
Hofgasse 13
8010 Graz


Absender

WKO Steiermark
Präsidium
Körblergasse 111–113
8010 Graz


Datum

Graz, am 22.5.2025

Inhalt


Stellungnahme - Bau-Übertragungsverordnung 2025

GZ: ABT07-121600/2025-155


Sehr geehrte Damen und Herren, 

die WKO Steiermark dankt für die Übermittlung des gegenständlichen Entwurfes einer Bau-Über­tragungsverordnung 2025 und nimmt dazu wie folgt Stellung: 

Die WKO Steiermark hat keine Einwände gegen die vorliegende Bau-Übertragungsverordnung 2025 und unterstützt eine rasche Umsetzung. 

Aus Sicht der Wirtschaft wird begrüßt, dass es zu einer Klarstellung der Behördenkompetenz kommt und bei den baulichen Anlagen von Gewerbebetrieben (genehmigungspflichtige Betriebs­anlagen) auf den funktionalen Zusammenhang abgestellt wird. Weiters ist erfreulich, dass ein Großteil der Gemeinden die Übertragung aufrecht hält. 

Freundliche Grüße

Ing. Josef Herk, Präsident

Dr. Karl-Heinz Dernoscheg, MBA, Direktor 


Die unterfertigte Stellungnahme finden Sie zum Download rechts in der Downloadbox. (Achtung: Das Download-Dokument ist nicht barrierefrei.)