Stellungnahme – Bau-Übertragungsverordnung 2025
22.5.2025
Lesedauer: 1 Minute
Empfänger
Amt der Stmk. Landesregierung
Abteilung 7
Referat Gemeinderecht und Wahlen
Hofgasse 13
8010 Graz
Absender
WKO Steiermark
Präsidium
Körblergasse 111–113
8010 Graz
Datum
Graz, am 22.5.2025
Inhalt
Stellungnahme - Bau-Übertragungsverordnung 2025
GZ: ABT07-121600/2025-155
Sehr geehrte Damen und Herren,
die WKO Steiermark dankt für die Übermittlung des gegenständlichen Entwurfes einer Bau-Übertragungsverordnung 2025 und nimmt dazu wie folgt Stellung:
Die WKO Steiermark hat keine Einwände gegen die vorliegende Bau-Übertragungsverordnung 2025 und unterstützt eine rasche Umsetzung.
Aus Sicht der Wirtschaft wird begrüßt, dass es zu einer Klarstellung der Behördenkompetenz kommt und bei den baulichen Anlagen von Gewerbebetrieben (genehmigungspflichtige Betriebsanlagen) auf den funktionalen Zusammenhang abgestellt wird. Weiters ist erfreulich, dass ein Großteil der Gemeinden die Übertragung aufrecht hält.
Freundliche Grüße
Ing. Josef Herk, Präsident
Dr. Karl-Heinz Dernoscheg, MBA, Direktor
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