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In der linken Bildhälfte sind viele Reihen übereinander gestapelter Aktenordner. In den Ordnern sind jeweils viele Zettel und Unterlagen
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Steiermark plant großes Deregulierungspaket

113 Gesetze sollen vereinfacht werden oder komplett entfallen. WKO begrüßt das vom Land vorgestellte zweite Deregulierungspaket.

Lesedauer: 4 Minuten

Aktualisiert am 22.10.2026

Für steirische Unternehmerinnen und Unternehmer bedeutet Bürokratie vor allem eines: Zeit, die im Betrieb fehlt. Wer auf eine Bewilligung wartet, kann ein Vorhaben nicht verlässlich planen. Wer mehrfach Unterlagen vorlegen muss, hat weniger Zeit für Kunden, Beschäftigte und die Weiterentwicklung seines Unternehmens. Das zweite Deregulierungspaket des Landes Steiermark setzt an solchen Belastungen an. Vorgesehen sind Änderungen in insgesamt 113 Gesetzen – elf Gesetze sollen vollständig entfallen. Für die WKO Steiermark ist das ein wichtiger Fortschritt: „Viele Reformanliegen, die wir seit Jahren einbringen, finden sich nun in den vorgestellten Maßnahmen wieder“, freut sich Präsident Josef Herk. Entscheidend werde nun sein, dass die Erleichterungen nach dem Gesetzesbeschluss im betrieblichen Alltag auch tatsächlich ankommen.

Viele Reformanliegen, die wir seit Jahren einbringen, finden sich nun in den vorgestellten Maßnahmen wieder.

Erleichterungen in der Gastronomie und Leerstandsabgabe fällt

Konkrete Entlastungen sieht das Paket etwa für Veranstaltungen vor. In der Gastronomie sollen Veranstaltungen mit bis zu 300 Personen künftig weder bewilligungs- noch anzeigepflichtig sein. Bei Veranstaltungen im Freien soll die entsprechende Grenze von 300 auf 500 Besucher steigen. Auch die Abschaffung der Leerstandsabgabe wird begrüßt, selbiges gilt für die kürzeren Entscheidungsfristen beim Altstadt- und Ortsbildschutz sowie die umfangreichen Änderungen im Bau- und Raumordnunsgrecht. Dadurch sollen mehr Planungssicherheit und schnellere Verfahren ermöglicht werden.

Nach dem ersten Paket, das im Vorjahr 30 Gesetze betraf, nimmt das Land mit diesem zweiten Paket nun einen deutlich breiteren Regelungsbestand in den Blick. „Das ist ein wichtiges Signal an die steirischen Unternehmerinnen und Unternehmer: Ihre Erfahrungen mit aufwendigen Verfahren werden ernst genommen. Jede unnötige Bewilligung weniger schafft Zeit für das, worauf es im Betrieb ankommt – für Kunden, Mitarbeiter und neue Ideen“, so Herk. „Deregulierung ist aber kein einzelner Schritt, sondern ein langer Weg, der durchaus steinig sein kann. Mit diesem Paket darf deshalb nicht Schluss sein. Entscheidend ist, dass wir im Sinne der Standortpartnerschaft gemeinsam auf diesem Weg bleiben und weitere spürbare Erleichterungen erreichen.“

Folgende Beispiele fallen in den Bereich des zweiten Deregulierungspaketes:

  • Entfall der Wohnungsleerstandsabgabe (Änderung des Steiermärkischen Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsabgabegesetzes)
    • Die Steiermärkische Landesregierung will die Leerstandsabgabe abschaffen, weil der bürokratische Aufwand für die Gemeinden in keinem angemessenen Verhältnis zum erhofften Lenkungseffekt steht. Um die Abgabe einzuheben, müssen sämtliche leerstehenden Gebäude im Gemeindegebiet lückenlos erfasst werden. Das stellt Kommunen vor einen erheblichen Verwaltungsaufwand.
    • Die Abschaffung der Leerstandsabgabe ist Teil des Regierungsprogramms und ein weiterer Schritt zum Abbau unnötiger bürokratischer Belastungen.
    • Die Abschaffung erfolgt per 01.01.2029.
  • Zweitwohnsitzabgabe: Sie kann weiterhin eingehoben werden. Es erfolgt eine indexbasierte Anhebung der Abgabenhöchstgrenze.
  • Verkürzung von Entscheidungsfristen in bestimmten Behördenverfahren (Altstadterhaltungsgesetz, Ortsbildgesetz, Hebeanlagengesetz, Landessymbolegesetz)
  • Erleichterung für Veranstaltungen in Gastgewerbebetrieben (Änderung Veranstaltungsgesetz): Veranstaltungen bis zu 300 Personen (ohne Bewilligung oder Anzeige) künftig zulässig, auch wenn ein Dritter Veranstalter ist
  • Entfall der Bewilligungspflicht für Hüpfburgen, nur mehr Anzeigepflicht (Änderung Veranstaltungsgesetz)
  • Anhebung der Personenzahl für meldepflichtige Kleinveranstaltungen im Freien von bisher 300 auf 500 Personen (Änderung Veranstaltungsgesetz)
  • Entfall Sammlungsgesetz und Tanzschulgesetz
  • Reduktion der Anzahl der Kehrtermine (Änderung Kehrordnung)
  • Vereinfachung des Verfahrens nach dem Grazer Altstadterhaltungsgesetz und Systemwechsel im Verfahren: statt Gutachten der Altstadtsachverständigenkommission (diese wird verkleinert und deren Aufgaben verändert) Gutachten eines einzelnen Altstadt-Sachverständigen
  • Errichtung von Weidezäunen und von Messeinrichtungen künftig naturschutzrechtlich bewilligungsfrei (Naturschutzgesetz)
  • Erleichterung der Umsetzung der 3. Gewässersanierungsverordnung bei Wasserkraftanlagen durch Anzeigepflicht statt Bewilligungspflicht (Naturschutzgesetz)

Weitere Schritte werden gefordert 

Die WKO Steiermark hat Reformvorschläge über Jahre in die wirtschaftspolitische Diskussion eingebracht und setzt dabei auf die Erfahrungen der Unternehmen. Ihr Maßstab bleibt der praktische Nutzen: Werden Verfahren kürzer? Entfallen tatsächlich Unterlagen und zusätzliche Behördenwege? Können Betriebe Entscheidungen besser vorhersehen? Auch die angekündigte stärkere Digitalisierung muss sich daran messen lassen. Ein digitales Formular allein entlastet noch nicht, wenn dahinter unverändert derselbe aufwendige Ablauf steht. Die angekündigte Begutachtung bietet hier die Gelegenheit, die einzelnen Regelungen auf ihre tatsächlichen Auswirkungen für steirische Betriebe zu prüfen.