Detailansicht Brille neben Taschenrechner auf Papier mit Zahlen liegend
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Bau, Landesinnung

Planung

Planungshonorar, Leistungsmodelle, Projektabwicklung, Versicherung, Wohnbau

Lesedauer: 3 Minuten

Leitfaden zur Kostenabschätzung von Planungsleistungen

Die Bundesinnung Bau gibt als Anleitung zur Ermittlung von Planungshonoraren den "Leitfaden zur Kostenabschätzung von Planungsleistungen" heraus. Alle Bände dieses Leitfadens sowie die dazugehörigen Berechnungsbeispiele und Excel-Tabellen sind unter dem angeführten Link erhältlich.

Leistungsmodelle für Planungsleistungen – LM.VM 2023

Standardisierte Beschreibungen von Planungsleistungen sind eine wichtige Grundlage für die Vertragsgestaltung zwischen Auftraggebern und Planern. Das Institut für Baubetrieb und Bauwirtschaft der TU Graz hat erstmalig im Jahr 2014 Leistungs- und Vergütungsmodelle (LM.VM) für Planungsleistungen der verschiedensten Fachdisziplinen herausgegeben. Diese wurden großteils von Univ.-Prof. DI Hans Lechner unter Mitwirkung von Vertretern der Auftraggeber und von zahlreichen Planern in einem gemeinsamen Prozess erarbeitet. Einzelne Leistungsbilder wurden von der „Österreichischen Forschungsgesellschaft Straße-Schiene-Verkehr“ (FSV) entwickelt.

Die Leistungsmodelle wurden aktualisiert und im Jahr 2023 neu herausgegeben. Neu gegenüber 2014 ist u.a., dass eigene Bände zu BIM-Anwendungsfällen und zum Brandschutz geschaffen wurden. Das Thema Nachhaltigkeit wurde im Bereich Bauphysik ergänzt. Die drei Bände zu Architektur wurden zu einem Band zusammengefasst.

Die Leistungsbilder von LM.VM 2023 können mit den nachfolgenden Links heruntergeladen werden:

Die Bereitstellung der Leistungsbilder zum Download erfolgt in Abstimmung mit der Bundeskammer der Ziviltechniker:innen und Prof. Lechner.

Die gesamte Publikation LM.VM 2023 (als eBook oder gedruckt) kann unter verlag.pmtools.eu kostenpflichtig bestellt werden.

Beweissicherung durch Baumeister

Im Leitfaden „Beweissicherung für Baumeister“ wird beschrieben, was man unter einer Beweissicherung versteht, welchen Umfang sie haben muss und welche Bedeutung Beweissicherungen in der Baupraxis und bei Gericht haben.

Der Leitfaden kann in gedruckter Form im Webshop der WKÖ bestellt werden.

Objektsicherheitsprüfungen vom Baumeister

Im Merkblatt „Objektsicherheitsprüfungen vom Baumeister“ werden die Inhalte der ÖNORMEN B 1300 und B 1301 und deren Geltungsbereiche beschrieben. In der darin enthaltenen Zusammenstellung „Fragen und Antworten“ wird unter anderem darauf eingegangen

  • WER Objektsicherheitsprüfungen machen darf
  • WARUM sie durchgeführt werden sollten oder
  • WIE eine Objektsicherheitsprüfung funktioniert.

Das Merkblatt kann in gedruckter Form bei den Landesinnungen Bau bzw. im Webshop der WKÖ bestellt werden.

Normgerechte Erdung beim Hausbau

Im Bauzeitungsbeitrag 13/14 aus 2019 von Andreas Iser wird von einem Experten der Bundesinnung für Elektrotechnik erklärt, wie normgerechte Fundamenterdungen durchgeführt werden und dass dies zeitgerecht bei der Planung berücksichtigt werden muss. Dabei wird auf die Norm „OVE E 8014, Fundamenterder und ergänzende Maßnahmen mit Erdung und Potentialausgleich für Einrichtungen der Informationstechnik“, Stand 1.1.2019, eingegangen.

Kommunikation bei Bauprojekten

Es gibt keine Großprojekte ohne Gegner. Aber auch bei kleineren und mittleren Projekten gibt es zunehmend Widerstand von unmittelbar Betroffenen, Nachbarn, politischen und ökologischen Gruppierungen oder der politischen Opposition. Der Ablauf ist oft derselbe: Das Projekt wird bekannt. Menschen diskutieren über Lärm, Staub und Gesundheitsgefährdung. Die Politik schaltet sich ein, die Opposition ist dagegen, eine Bürgerinitiative wird gegründet.

In Zusammenarbeit mit der Agentur P8 Hofherr wurde eine Broschüre erstellt, die dazu dienen soll, die Notwendigkeiten im Umgang mit den Bezugsgruppen zu erkennen, Probleme zu vermeiden und Projekte erfolgreich umzusetzen. Diese Mustertabelle steht für die Erstellung des Projekt-Kommunikationsplans (siehe Seite 10 der Broschüre) zur Verfügung.

Haftpflichtversicherung

Seit 2012 besteht für die Ausübung des Baumeistergewerbes, der dem Baumeistergewerbe entstammenden Teilwerbe (Erdbauer, Betonbohrer und -schneider) und entsprechend den Gesetzesmaterialen auch für andere Baugewerbetreibende gemäß § 99 Abs 7 und Abs 8 GewO die Pflicht eine Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden abzuschließen.

Nähere Details finden Sie unter dem Navigationspunkt Wirtschaft/Versicherungen.

Einsparungspotenziale bei Bauvorschriften:

Eine Studie von Univ.-Prof. Dr. Andreas Kropik im Auftrag der Bundesinnung Bau zeigt Potenziale zur Kostenreduktion bei Bauvorschriften auf:

Studie über Wirtschaftlichkeitsparameter für geförderte Wohnbauprojekte in Wien

Die im Rahmen der Podiumsdiskussion am 18. Juni 2008 vom Arbeitskreis Wiener Wohnbau vorgestellten Dokumente zum Download: 

Die vom Arbeitskreis Wiener Wohnbau in der Geschäftsstelle Bau entwickelte und auf der Pressekonferenz vom 19. Juli 2006 vorgestellte Referenztabelle zum Download:

Stand: 05.04.2024