Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure, Landesinnung

Betriebsanlagenrecht

Genehmigungsfreistellungen

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Als großer Erfolg ist zu verbuchen, dass künftig für viele kleine Betriebe die anlagenrechtliche Genehmigungspflicht der Gewerbeordnung entfallen soll. In den Genuss der Genehmigungsfreistellung sollen auch Kosmetik-, Fußpflege und Massagestudios  kommen, neben zum Beispiel Versicherungsdienstleister, Immobilienmakler, Ingenieurbüros, Reisebüros, Friseure, kleine Läden, Änderungsschneidereien, Schuhservice und andere kleine handwerkliche Reparaturbetriebe.

Sobald es eine entsprechende rechtliche Regelung gibt, werden wir Sie hier darüber informieren.

Stand: 16.01.2017

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