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Man sieht ein Mädchen und einen Jungen, die auf dem Boden auf dem Bauch liegen und einen Turm aus kleinen Hölzchen bauen.
© Marco Christanell
Immobilien- und Vermögenstreuhänder, Fachgruppe

Bauträgerinnen und Bauträger

Der Weg zum eigenen Wohntraum ist mit zahlreichen Entscheidungen, organisatorischen Herausforderungen und finanziellen Verpflichtungen verbunden. Bauträger:in

Lesedauer: 8 Minuten

07.09.2026

Ein:e Bauträger:in erfüllt Ihnen den Traum vom neuen Zuhause. Er:sie übernimmt die Verantwortung, die ein Bauprojekt mit sich bringt, und entlastet Sie von aufwendigen und anstrengenden Aufgaben wie der Suche nach geeigneten Bauunternehmen, Behördengängen und langen Verhandlungen.

Doch Bauträger:innen leisten noch weit mehr für Sie – erfahren Sie auf unserer Seite, welche weiteren Vorteile Ihnen Bauträger:innen bieten.

Was ist eigentlich ein:e Bauträger:in?

  • Schafft Wohnraum
  • Betreut das Bauprojekt von Anfang an bis zur Fertigstellung
  • Achtet auf Qualität (auch nach Schlüsselübergabe)
  • Übernimmt die Gesamtverantwortung
  • Geht in finanzielle Vorleistung

Bauträger:innen beauftragen Planer:innen, Finanzierungsinstitute, Bauunternehmen sowie alle anderen Fachfirmen und Dienstleister:innen, die für die Verwirklichung Ihres Wohntraums abseits des eigentlichen Baus benötigt werden. So werden auch Anwält:innen, Notar:innen, Makler:innen und Immobilienverwalter:innen von Bauträger:innen beauftragt. Auch die Abklärung mit dem Land Tirol bezüglich Förderungen erfolgt durch den Bauträger.

Den Kund:innen wird dadurch viel Zeit erspart, und sie können am Ende der Bauphase entspannt die Schlüssel für die neue Wohnung oder das neue Haus entgegennehmen und direkt einziehen.

Zufriedene Kund:innen sind Bauträger:innen besonders wichtig. Sie gehen gegenüber den Kund:innen eine Verpflichtung ein und haften uneingeschränkt für alle Baumängel. Aus diesem Grund lohnt es sich, den eigenen Wohntraum in die Hände von Bauträger:innen zu legen. Diese verwirklichen Ihr neues Zuhause nach Ihren Wünschen, sodass Sie sorgenfrei einziehen können.

Baukosten

Wie teilen sich die Kosten einer Wohnung oder eines Hauses auf?

Beim Bau eines Hauses entfallen mehr als ein Drittel der Gesamtkosten auf das Grundstück. Beim Erwerb einer Eigentumswohnung entfallen rund 20–25 % des Kaufpreises auf den Grundstücksanteil. Die Erschließungskosten (Strom, Kanal, Wasser etc.) betragen etwa 4–6 % der Gesamtkosten.

Die reinen Baukosten machen rund 50–60 % der Gesamtkosten aus. Für Bauträger:innen verbleiben etwa 2–7 % des Gesamtpreises.

Zum zuvor ermittelten Gesamtpreis kommen zusätzlich folgende Nebenkosten hinzu:

  • 3,5 % Grunderwerbsteuer
  • 1,1 % Grundbuchgebühr
  • 2 % Anwaltskosten
  • 0,5 % Notarkosten
  • 1,2 % Pfandrechtseintragungsgebühr

Die tatsächlichen Baukosten sind zwar immer noch der größte Anteil am Kaufpreis, dennoch sind es nur knapp über die Hälfte des Kaufpreises.

Die Grundstückskosten machen beim Bau eines Hauses mehr als ein Drittel der Gesamtkosten aus und bei Erwerb einer Eigentumswohnung betragen diese zwischen 20–25 % des Kaufpreises.

Unter Erschließung wird das Anbinden an verschiedene Versorgungs- und Entsorgungsnetze verstanden. Dazu gehören:

  • Elektrizität
  • Gas
  • öffentliche Wasserversorgung
  •  Anschluss an die Kanalisation

Für Bauträger:innen bleibt ein kleiner Teil vom Kaufpreis. Mit diesem Anteil deckt Bauträger:innen diverse Ausgaben, wie beispielsweise die Löhne der Mitarbeiter:innen, Bürokosten, Planungskosten etc.

Wie lange dauert die Bauphase?

Bauträger:innen sind Profis und benötigen für Bauprojekte in der Regel weniger Zeit als private Bauherr:innen. Sie übernehmen die gesamte Abwicklung für zukünftige Bewohner:innen von Häusern und Wohnungen. So können Sie Ihre Zeit für Hobbys, Ihre Familie oder andere Aktivitäten nutzen.

So lange dauert ein Bauprojekt mit Bauträger:innen:

Die Suche nach einem geeigneten Grundstück kann sich oft in die Länge ziehen. Die Grundstückspreise steigen kontinuierlich, und nicht jedes Grundstück ist für jedes Bauprojekt geeignet. Bauträger:innen prüfen passende Angebote anhand von Lage, Eignung und Preis.

Worauf geachtet wird:

  • Verkehrsanbindung
  • Umgebungsqualität
  • Beschaffenheit des Bodens
  • Bereinigung des Grundbuchstands (Belastungen)

Wichtig ist, dass das Grundstück gut an das Verkehrsnetz angebunden ist, die Umgebungsqualität stimmt und die Bodenbeschaffenheit einwandfrei ist. Auch wenn ein Grundstück auf den ersten Blick perfekt erscheint, können bei einem Blick ins Grundbuch unangenehme Überraschungen auftreten. Bestehen beispielsweise alte Belastungen, sorgen Bauträger:innen dafür, dass der Grundbuchstand entsprechend bereinigt wird.

Darüber hinaus muss das Bauprojekt behördlich bewilligt werden. Bereits im Vorfeld sind Verhandlungen zu führen und Planungen gegebenenfalls anzupassen. Bauträger:innen übernehmen für Sie die Abstimmungen mit Behörden sowie mit beteiligten Personen wie Grundstückseigentümer:innen und Nachbar:innen, bis das Projekt genehmigt ist und mit dem Bau begonnen werden kann.

Der Bau eines Einfamilienhauses kann zügig erfolgen – insbesondere, wenn Sie Bauträger:innen als Projektverantwortliche beauftragen. Diese unterstützen Sie bei der Planung, wählen die erforderlichen Bauunternehmen aus und koordinieren diese so, dass die Baustelle reibungslos abläuft und termingerecht fertiggestellt wird. Selbstverständlich achten sie darauf, dass die Arbeiten fachgerecht ausgeführt werden, und stellen die vereinbarte Qualität sicher.

Der Traum vom neu gebauten Eigenheim kann innerhalb von ein bis zwei Jahren Wirklichkeit werden. In dieser Zeit sind Bauträger:innen regelmäßig auf der Baustelle präsent und sichern die vereinbarte Bauqualität für Sie.

Auf einer Baustelle übernehmen zahlreiche Bauunternehmen unterschiedliche Aufgaben. Bauträger:innen achten darauf, dass jedes Unternehmen zum richtigen Zeitpunkt vor Ort ist und sämtliche Arbeiten reibungslos ineinandergreifen.

Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt drei Jahre. Bauträger:innen sind verpflichtet, Mängel zu beheben, die nicht von Ihnen verursacht wurden. Bereits vor und während der Bauphase achten Bauträger:innen darauf, dass die Arbeiten fachgerecht ausgeführt werden.

Sollten dennoch Mängel am Haus oder an der Wohnung auftreten, übernehmen Bauträger:innen bis zu drei Jahre nach der Schlüsselübergabe die Behebung und sorgen für eine ordnungsgemäße Reparatur.

Was macht ein:e Bauträger:in?

Der Bau eines Hauses bringt zahlreiche Aufgaben mit sich. Bauträger:innen übernehmen diese für Sie, sodass Sie sorgenfrei in Ihr neues Zuhause einziehen können.

Bevor ein Bauprojekt geplant werden kann, sind wichtige Vorbereitungsschritte erforderlich. Unter anderem muss die Machbarkeit des Projekts analysiert werden. Welche Rahmenbedingungen müssen erfüllt sein? Bauträger:innen stellen hier die Weichen für ein erfolgreiches Bauprojekt.

Es wird zunehmend schwieriger, geeignete Grundstücke zu finden. Neben dem Preis müssen zahlreiche weitere Faktoren berücksichtigt werden:

  • Verkehrsanbindung
  • Lage
  • Umgebungsqualität
  • Bebauungsbestimmungen
  • mögliche Verunreinigungen
  • Bodenbeschaffenheit
  • Grundstücksbelastungen
  • Widmung
  • Bebauungsdichte
  • Nutzungsmöglichkeiten
  • Erschließung (Anschluss an Strom-, Wasser- und Kanalnetze)
  • Stärken und Schwächen des Grundstücks
  • und weitere Aspekte

Bauträger:innen investieren viel Zeit in die sorgfältige Auswahl und Prüfung von Grundstücken, damit Sie den bestmöglichen Standort für Ihr neues Zuhause erhalten.

Bauträger:innen kümmern sich in Abstimmung mit Architekt:innen und der Gemeinde um die Erstellung und Einreichung der erforderlichen Unterlagen. Ebenso organisieren sie Vermesser:innen, die Baugrubensicherung, die Klärung nachbarschaftlicher Rechte sowie verschiedene Gutachten (z. B. zur Grundwassernutzung oder Baugrubensicherung) und vieles mehr.

Jedes Bauprojekt muss bis ins Detail geplant werden. Es sind ein Kosten- und Terminplan zu erstellen, der gesamte Ablauf ist zu strukturieren und ein Wettbewerb für die einzelnen Gewerke (bis zu 20 und mitunter mehr) auszuschreiben. Je sorgfältiger ein Haus- oder Wohnbau geplant ist, desto reibungsloser verläuft die Bauphase.

Eine fundierte Planung erfordert viel Zeit – Zeit, die Privatpersonen oft nicht aufbringen können. Bauträger:innen übernehmen diese Planungsaufgaben für Sie und verschaffen Ihnen mehr Freiraum. Als Profis auf diesem Gebiet stellen sie bereits in dieser Phase sicher, dass Ihr neues Eigenheim die gewünschte Qualität erhält.

Bauträger:innen sind Bauherr:innen und tragen die Gesamtverantwortung für die Baustelle. Sie sind für technische Details, Vergabegespräche, den Zeitplan sowie die Ausführungsplanung (in Abstimmung mit Architekt:innen) verantwortlich. Auch die Projektkalkulation und die laufende Kostenkontrolle zählen zu ihren Kernaufgaben.

Auch nach der abgeschlossenen Planung kann nicht unmittelbar mit dem Bau begonnen werden. Für jedes Bauprojekt müssen zunächst die ausführenden Professionist:innen beauftragt werden, die die einzelnen Arbeiten auf der Baustelle übernehmen. Diese müssen verlässlich sein, sorgfältig arbeiten und ein angemessenes Preis-Leistungs-Verhältnis bieten.

Ein Bauprojekt erfordert in der Regel die Zusammenarbeit folgender Gewerke:

  • Erdbauer:innen
  • Baumeister:innen
  • Installateur:innen
  • Zimmerer:innen
  • Bodenleger:innen
  • Fliesenleger:innen
  • Dachdecker:innen
  • Elektriker:innen
  • Maler:innen
  • Küchenbauer:innen
  • Tischler:innen
  • Trockenbauer:innen
  • Fassadenbauer:innen
  • Spengler:innen
  • Schlosser:innen
  • Verputzer:innen
  • Estrichleger:innen

Bauträger:innen verfügen über ein bewährtes Netzwerk an Partner:innen, mit denen sie seit vielen Jahren erfolgreich zusammenarbeiten.

Mit den zuvor erwähnten Unternehmen müssen Verhandlungen geführt werden. Hinzu kommen mögliche Abstimmungen mit Gemeinden und Behörden. Dabei geht es unter anderem um Preise, Verträge und Verantwortlichkeiten. Dies kann sehr nervenaufreibend sein und viel Zeit in Anspruch nehmen. Bauträger:innen übernehmen diese Aufgaben für Sie und entlasten Sie von aufwendigen Verhandlungen.

Alle Unternehmen, die an einem Bauprojekt beteiligt sind, müssen sorgfältig koordiniert werden. Die einzelnen Leistungen bauen häufig auf bereits fertiggestellten Arbeiten anderer Gewerke auf. Kommt es hier zu Planungsfehlern, kann die gesamte Baustelle zum Stillstand kommen. Dadurch können zusätzliche Kosten entstehen.

Bauträger:innen bewahren Sie vor solchen Situationen und übernehmen die volle Verantwortung. Sie koordinieren die beteiligten Unternehmen so, dass die Bauarbeiten reibungslos ablaufen. Während der Bauphase können Sie sich entspannt auf Ihren Einzugstermin freuen.

Bauträger:innen achten darauf, dass Sie die gewünschte Qualität Ihres neuen Zuhauses auch tatsächlich erhalten. Während des gesamten Bauprozesses stellen sie sicher, dass die Arbeiten fachgerecht ausgeführt werden. Zusätzlich werden weitere Expert:innen beauftragt, die die Qualität absichern (z. B. Statiker:innen, Bodengutachter:innen, Bauphysiker:innen, Akustiker:innen etc.).

Darüber hinaus haften Bauträger:innen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Gewährleistung und Schadenersatz.

Wie sind meine Zahlungen abgesichert?

Das Bauträgervertragsgesetz (BTVG) sieht mehrere Varianten zur Absicherung von Erwerber:innen vor. Häufig wird dabei der Ratenplan B gemäß § 9 und § 10 BTVG angewendet.

Dabei bestätigt eine sachverständige Person vor Ort den jeweiligen Baufortschritt. Erst nach dieser Bestätigung erhalten Bauträger:innen den entsprechenden Anteil der Kaufsumme.

Die Auszahlung erfolgt üblicherweise in folgenden Raten:

  • 10 % bei Baubeginn
  • 30 % bei Fertigstellung von Rohbau und Dach
  • 20 % bei Fertigstellung der Rohinstallationen
  • 12 % bei Fertigstellung von Fassade und Fenstern
  • 17 % bei Übergabe
  • 9 % bei Fertigstellung der Gesamtanlage
  • 2 % nach Vorlage einer entsprechenden Bankgarantie zur Absicherung gegen mögliche Mängel


Rücktrittsrecht

§ 5 BTVG regelt die Rücktrittsrechte von Erwerber:innen:

  • Sie können vom Vertrag zurücktreten, wenn Sie die vollständigen Vertragsunterlagen nicht zumindest eine Woche vor der Vertragsunterfertigung erhalten haben. Das Rücktrittsrecht erlischt spätestens sechs Wochen nach dem Zustandekommen des Vertrags.
  • Sie können auch dann vom Vertrag zurücktreten, wenn es sich um ein wohnbaugefördertes Projekt handelt und die Wohnbauförderung ganz oder zu einem erheblichen Teil nicht gewährt wird. Das Rücktrittsrecht erlischt spätestens sechs Wochen nach Erhalt der Information über das Unterbleiben der Wohnbauförderung.



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