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Tirolissimo 2027
© WK Tirol
Werbung und Marktkommunikation, Fachgruppe

Tirolissimo neu 2027

Zweistufiges Verfahren zur Direktvergabe Organisation und Durchführung Tirolissimo 2027

Lesedauer: 14 Minuten

30.10.2026

Auf einen Blick

Die Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation Tirol hat den Tirolissimo neu ausgerichtet: vom Werbepreis zum Kreativpreis für gestaltete Kommunikation und Design. Das Konzept ist im Ausschuss der Fachgruppe beschlossen. Für die operative Umsetzung des Tirolissimo 2027 – vom Erscheinungsbild und Leitmotto über Jurierungsverfahren und Preisverleihung bis zur Nachbetreuung – sucht die Fachgruppe nun eine Partnerin auf Agenturseite.

Die Direktvergabe richtet sich an Design- und Eventagenturen, ausdrücklich auch an Arbeitsgemeinschaften (ARGEs), die gestalterische Kompetenz und Erfahrung in der Durchführung von Veranstaltungen zusammenführen. Vorausgesetzt werden die in Kapitel 4 genannten Erfahrungen und Kompetenzen.

Der Auftrag umfasst die Ausgabe 2027 mit der Option auf eine weitere Ausgabe, vorbehaltlich der Zustimmung des Präsidiums der WKT.

Das Verfahren

Die Direktvergabe ist zweistufig angelegt:

  • Stufe 1 – Call. Bewerbung mit einem Unternehmensportfolio und genauen Angaben zum Unternehmen, bei ARGEs zu allen beteiligten Unternehmen. Gestalterische und konzeptionelle  Leistungen zur Aufgabe sind in dieser Stufe ausdrücklich nicht erforderlich und gewünscht.
  • Vorjury. Eine Vorjury wählt auf Basis der Bewerbungen drei bis fünf Bewerber:innen für Stufe 2 aus.
  • Stufe 2 – Hearing. Die Geladenen präsentieren in einem Gespräch von rund 45 Minuten 
    ihre vertiefte inhaltliche Auseinandersetzung mit den in Kapitel 6 genannten Fragen zum Konzept. Grafische Entwurfsarbeiten sind ausdrücklich nicht gefordert und dürfen auch nicht präsentiert werden. Die Teilnahme am Hearing wird mit € 1.000,– entschädigt
  • Vergabe. Der Auftrag wird bis Mitte November 2026 vergeben.

Termine des Verfahrens

Termin Schritt
Mittwoch, 28. Oktober 2026 Veröffentlichung der Auslobung
Freitag, 06. November 2026 Ende der Frist für Rückfragen
Freitag, 13. November 2026, 12:00 Uhr Bewerbungsschluss Stufe 1
Dienstag, 17. November 2026 Vorjury, Einladung zum Hearing
Donnerstag, 26. November 2026 Hearing (Stufe 2)
Ende November 2026 Bekanntgabe und Auftragsvergabe

1.  Ausgangslage

Der Tirolissimo ist der im Zweijahresrhythmus vergebene Tiroler Landespreis für kreative Kommunikation und zeitgemäßes Kommunikationsdesign, ausgelobt von der Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation Tirol in Zusammenarbeit mit der Landesinnung Berufsfotografie Tirol und der Fachvertretung Film- und Musikwirtschaft Tirol. In einer Arbeitsgruppe und in mehreren Ausschusssitzungen wurde geklärt, ob und wie der Preis fortgeführt werden soll. Das Ergebnis ist eindeutig: Der Preis wird gebraucht – aber er braucht eine Neupositionierung.

Der bisherige Zuschnitt als Werbepreis bildete die Realität gestalteter Kommunikation nicht mehr ab. Die Kategorien waren zu zahlreich, die Bewertung zu wenig nachvollziehbar, die Gala zu stark auf Show und zu wenig auf die Arbeiten ausgerichtet.

Die Neuausrichtung in Kürze

  • Positionierung: Vom Werbe- zum Kreativpreis für gestaltete Kommunikation und Design. Die Qualitätslogik folgt der Kette Problem → Idee → Wirkung → Nachhaltigkeit.
  • Zielgruppen: Der Preis richtet sich an die Branche, an Auftraggeber:innen und an die interessierte Öffentlichkeit.
  • Kategorien: Acht Hauptkategorien plus Sonderpreise. Die Öffnung Richtung Fotografie, Film und Musik wird mit der Landesinnung Berufsfotografie Tirol und der Fachvertretung Film- und Musikwirtschaft Tirol abgestimmt.
  • Bewertung: Zweistufiges Verfahren – Longlist (150 Projekte) per Online-Voting, Shortlist (75 Projekte) durch eine Präsenzjury, vier gleich gewichtete Bewertungsdimensionen. Ausgezeichnet wird in Bronze, Silber und Gold, insgesamt rund 25 Tirolissimi.
  • Inszenierung: Weniger Show, mehr Projekt. Die Gala gibt den Arbeiten Raum; ihr vorangestellt ist der Fachgruppen-Summit.
  • Kontinuität und Erneuerung: Name und Trophäe bleiben. Neu sind ein eigenständiges Erscheinungsbild, anschlussfähig an das Corporate Design der Fachgruppe, und ein wechselndes Leitmotto je Ausgabe.

Das beschlossene Konzeptpapier liegt dieser Auslobung bei. Es ist die verbindliche inhaltliche Grundlage für die Durchführung.

2.  Gegenstand und Leistungsumfang

Gegenstand der Direktvergabe ist die Konzeption, Organisation und Durchführung des Tirolissimo 2027 auf Grundlage des beschlossenen Konzepts. Die Auftragnehmer:in trägt die operative Gesamtverantwortung, in enger Abstimmung mit der Fachgruppe.

Leistungsumfang

  • Marke und Auftritt: Ausarbeitung von Erscheinungsbild und Leitmotto der Ausgabe 2027 auf Basis des vorliegenden inhaltlichen Konzepts sowie des Corporate Designs der Fachgruppe; Übersetzung in einen konsistenten Kommunikationsauftritt.
  • Einreichsystem: Nutzung und Betreuung des vom Fachverband österreichweit entwickelten Einreichsystems mit strukturiertem Formular (rund zehn Minuten Einreichzeit) und Case-Upload.
  • Jury und Verfahren: Organisation des zweistufigen Juryverfahrens – Online-Voting mit Longlist (150 Projekte), Präsenzjury mit Shortlist (75 Projekte) – einschließlich Juryleitfaden, Organisation und Betreuung der Jury.
  • Workshops: Durchführung der Online-Workshops, die einreichende Agenturen in Logik, Kriterien und Formular einführen.
  • Gala und Livestream: Konzeption und Umsetzung der Preisverleihung mit Fokus auf die Projekte (Stufenlogik Bronze/Silber/Gold), inkl. Shortlist-Announcement als Livestream.
  • Location: Suche und Organisation einer Location mit angemessener Strahlkraft, die zu Anspruch und Charakter des Tirolissimo passt – im biennalen Wechsel zwischen Innsbruck und Orten außerhalb der Landeshauptstadt.
  • Fachgruppen-Summit: Programmierung und Durchführung des Fachgruppen-Summits ist nicht Gegenstand dieser Auslobung, die kostenlose Nutzung des Raums ist jedoch von Seiten des Tirolissimo-Organisator*innen sicherzustellen.
  • Kommunikation: Presse, Social Media und Newsletter über die Kanäle der Fachgruppe (Website, Newsletter, Social Media) und über kreativland.tirol (Website, Newsletter, Social Media); Sichtbarkeit über die Branche hinaus, bei Auftraggeber:innen und in der Öffentlichkeit; Online-Präsentation aller ausgezeichneten Projekte auf kreativland.tirol.
  • Publikation: Printpublikation mit allen ausgezeichneten Projekten (ca. 75 Seiten, DIN A4).
  • Trophäe: Produktion bzw. Anpassung der Trophäe in Abstimmung mit der Fachgruppe.
  • Sponsoring: Entwicklung entsprechender Sponsorpakete. Akquise und Betreuung von Sponsorpartner:innen. 

3.  Schnittstellen und Zeitplanung

  • Auftraggeberin: Wirtschaftskammer Tirol, Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation. Sie verantwortet die inhaltliche Steuerung.
  • Leitfäden: Agenturleitfaden und Juryleitfaden werden von der Fachgruppe inhaltlich vorbereitet und der Auftragnehmer:in zur Aufbereitung zur Verfügung gestellt.
  • Corporate Design: Das Erscheinungsbild des Tirolissimo muss sichtbar anschlussfähig an das Corporate Design der Fachgruppe sein.
  • Laufzeit: Der Auftrag umfasst die Ausgabe 2027 mit der Option auf eine weitere Ausgabe, vorbehaltlich der Zustimmung des Präsidiums der WKT. Die Option wird von der Ausloberin ausgeübt; ein Anspruch darauf besteht nicht.  

Eckdaten Zeitplanung Tirolissimo 2027 (Entwurf)

Termin Meilenstein
Jänner–März 2027 Detailplanung
Montag, 5. Juli 2027 Start Einreichphase
Freitag, 20. August 2027 Schluss Einreichphase
Mittwoch, 25. August 2027 mögliche Verlängerung der Einreichphase
bis Mittwoch, 8. September 2027 Online-Vorjury
Donnerstag, 9. September 2027

Nominee-Day 1 – Longlist (10 Uhr, Livestream)

abends Get-together der Jury

Freitag, 10. September 2027 Jurysitzung
Freitag, 17. September 2027 Nominee-Day 2 – Shortlist (10 Uhr, Livestream)
Donnerstag, 21. Oktober 2027 Fachgruppen-Summit und Preisverleihung

4.  Teilnahmeberechtigung und Anforderungen

Die Auslobung richtet sich an Design- und Eventagenturen. Teilnahmeberechtigt sind Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Tirol sowie Arbeitsgemeinschaften, bei denen zumindest ein federführender Projektpartner seinen Sitz in Tirol hat.

Arbeitsgemeinschaften

Bewerbungen von Arbeitsgemeinschaften sind ausdrücklich erwünscht – etwa wenn ein Designstudio und eine Eventagentur ihre Kompetenzen bündeln. Eine ARGE benennt eine federführende Partner:in, die gegenüber Ausloberin und Verfahrensbegleitung als Ansprechpartnerin auftritt. Mindestens ein beteiligtes Unternehmen hat Sitz oder Betriebsstätte in Tirol. Nach Abgabe der Bewerbung kann die Zusammensetzung nur mit Zustimmung der Ausloberin verändert werden.

Erforderliche Erfahrung und Kompetenzen

Der Tirolissimo verbindet Markenarbeit, Veranstaltung und Kommunikation. Bewerber:innen – bei ARGEs in Summe – müssen daher folgende Erfahrung und Kompetenzen nachweisen:

  • Veranstaltungen: Konzeption und Durchführung von Veranstaltungen vergleichbaren Formats und Umfangs, etwa Preisverleihungen, Galas oder Fachveranstaltungen – einschließlich Location-Management, Regie und Produktionsabwicklung.
  • Marke und Gestaltung: Entwicklung von Erscheinungsbildern und Kommunikationsauftritten mit hohem gestalterischem Anspruch.
  • Kommunikation: Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Social Media, Newsletter. Dabei kann auf die bestehenden Kanäle (Fachgruppen-Website/Newsletter/Social Media, kreativland.tirol-Website/Newsletter/Social Media) zurückgegriffen werden. Begleitende öffentliche Kampagne im Rahmen des durch Sponsoringpartner ermöglichten Umfangs.
  • Digitale Formate: Livestreams (Nominee-Days) und Online-Formate (Einreich-Workshops).
  • Editorial: Konzeption und Produktion von Printpublikationen (Einreichung, Publikation).
  • Projektmanagement: Steuerung von Projekten mit mehreren Beteiligten, Budgetverantwortung, Koordination externer Dienstleister:innen. Kenntnis von Wettbewerbs- und Jurierungsverfahren der Kreativbranche.
  • Regionalität: Bewerber*innen müssen nachweisbar über eine gute Kenntnis der Tiroler Kreativwirtschaft sowie der Tätigkeiten der beteiligten Fachgruppen der Wirtschaftskammer Tirol verfügen.
  • Sponsoring: Erfahrung in der Akquise und Betreuung von Sponsorpartner:innen. 

5.  Stufe 1 – Call

In Stufe 1 bewerben sich Interessierte mit Angaben zum Unternehmen und einem Portfolio realisierter Projekte. Kreative Leistungen zur Aufgabe sind in dieser Stufe ausdrücklich nicht zu erbringen.

Bewerbungsunterlagen

  • Unternehmensangaben: Firmenname, Rechtsform, Sitz und Standorte, Gründungsjahr, Anzahl der Mitarbeitenden, Leistungsschwerpunkte, Ansprechperson mit Kontaktdaten. Bei ARGEs für jedes beteiligte Unternehmen, ergänzt um Rollenverteilung und federführende Partner:in.
  • Projektteam: Die für den Tirolissimo vorgesehenen Personen mit Funktion und einschlägiger Erfahrung.
  • Referenzen: Ausgewählte realisierte Projekte, die die in Kapitel 4 geforderten Kompetenzen belegen – je Referenz mit Auftraggeber:in, Jahr, Aufgabe, eigener Leistung und Umfang. Bei ARGEs ist erkennbar, welches Unternehmen welche Leistung erbracht hat.
  • Motivation: Kurze Darstellung, warum Sie den Tirolissimo durchführen wollen (max. eine Seite).

Form und Abgabe

  • Format: Ein PDF im Querformat, max. 20 Seiten.
  • Abgabe: Per E-Mail an die Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation der WK Tirol, werbung@wktirol.at, Betreff »Bewerbung Tirolissimo 2027 – Name der Bewerber:in«.
  • Frist: Freitag, 13. November 2026, 12 Uhr. Später eingelangte Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.

Einsendeadresse:

Die Bewerbungsunterlagen sind ausnahmslos per E-Mail an folgende Adresse zu schicken:

Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation der WK Tirol
Wilhelm-Greil-Straße 7 
6020 Innsbruck
werbung@wktirol.at

Der Eingang jeder Bewerbung wird per E-Mail bestätigt. 

Auswahl durch die Vorjury

Die Vorjury wählt drei bis fünf Bewerber:innen für das Hearing aus. Sie beurteilt:

  • Qualität und Relevanz der Referenzen
  • Erfahrung in der Organisation von Veranstaltungen
  • Leistungsfähigkeit und Zusammensetzung von Team bzw. ARGE 

Alle Bewerber:innen werden über das Ergebnis der Vorjury in einem kurzen Jurystatement informiert. 

6.  Stufe 2 – Hearing

Die ausgewählten Bewerber:innen werden zu einem Hearing geladen. Pro Bewerber:in sind rund 45 Minuten vorgesehen: etwa 30 Minuten Präsentation, etwa 15 Minuten Gespräch mit der Jury. Termin und Ort: Do., 26. November 2026, Wirtschaftskammer Tirol. Der genaue Zeitplan wird rechtzeitig bekanntgegeben.

Erwartet wird eine vertiefte inhaltliche Auseinandersetzung mit den folgenden Fragen. Grafische Entwurfsarbeiten sind ausdrücklich nicht gefordert und dürfen auch nicht präsentiert werden; zur Veranschaulichung der eigenen Kompetenz reichen eigene Referenzen oder andere Beispiele.

Konzept und Haltung

  • Einschätzung des Konzepts: Wie beurteilen Sie die grundlegenden Ansätze des vorliegenden Konzepts – Neupositionierung, Qualitätslogik, Kategorien, Verfahren? Wo sehen Sie Stärken, wo Risiken oder Lücken?
  • Perspektive: Was würden Sie bei einer Fortführung über 2027 hinaus weiterentwickeln?

Format und Inszenierung

  • Location: Welche Ideen haben Sie in Bezug auf mögliche Locations für 2027 und die Folgejahre? Nach welchen Kriterien würden Sie auswählen?
  • Leitmotto und Erscheinungsbild: Wie würden Sie das Leitmotto entwickeln, und in welche Richtung denken Sie (ohne Gestaltungsentwurf!) ?
  • Dramaturgie: Wie erhalten rund 25 ausgezeichnete Arbeiten und die Sonderpreise Raum, ohne dass der Abend zur bloßen Abfolge wird? Wie verbinden Sie Summit, Get-together und Preisverleihung?

Reichweite und Umsetzung

  • Sichtbarkeit: Wie erreicht der Tirolissimo Auftraggeber:innen und Öffentlichkeit? Wie mobilisieren Sie Einreichungen – auch von kleinen Studios?
  • Sponsoring: Welcher Ansatz passt zum Anspruch des Preises?
  • Organisation: Team, Rollen, Zeitplan und Schnittstellen zur Fachgruppe.
  • Kosten: Grobe Kalkulation des Agenturhonorars nach Leistungsbereichen sowie eine Einschätzung der Produktionskosten im Rahmen des Budgets (vgl. Kapitel 7).

Bewertung

Die Jury beurteilt:

  • Tiefe und Klarheit der Auseinandersetzung mit dem Konzept
  • Qualität und Tragfähigkeit der skizzierten Ideen
  • Leistungsfähigkeit von Team und Organisation
  • Plausibilität und Wirtschaftlichkeit der Kalkulation 

7.  Budgetrahmen

Auf Basis bisheriger Erfahrungswerte gelten für den Tirolissimo 2027 folgende Brutto-Richtwerte:

Gesamtbudget€ 200.000,00
Richtwerte Ausgaben
- Produktion Veranstaltung, ca.€ 150.000,-
- garantiertes Agenturhonorar, ca.€ 40.000,-
- Werbung, ca.€ 10.000,-
Richtwerte Einnahmen
- Beitrag Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation€ 100.000,-
- Einreichgebühr, ca.€ 40.000,-
- Eintrittkarten, ca.€10.000,-
- Sach- und Geldsponsoring, ca.€ 50.000,-

Einreichgebühren, Eintrittskarten und Sponsoring sind Planwerte. Die Auftragnehmerin erhält sämtliche von ihr in Rechnung zu stellenden Teilnahmegebühren sowie Eintrittsgelder, wobei die Höhe der Teilnahmegebühren, der Eintrittspreise sowie die Anzahl der Gratiskarten für Ehrengäste von der Auftraggeberin festgelegt werden.

7.1  Leistungen der Auftragnehmerin

Konzeption, Entwicklung, Umsetzung, Koordination und Überwachung von

  • Ausschreibung
  • Jurierung
  • Preisverleihung
  • Medienarbeit
  • Aufbringung der Sach- und Geldleistungen von Sponsoren

im Rahmen des vorgelegten und von der Auftragnehmerin genehmigten Konzeptes für

  • Ausschreibung
  • Budgetplan
  • Juroren
  • Datum, Ort und Programm der Verleihung
  • Medienarbeit für den Tirolissimo.

 AIle anfallenden Eigen- und Fremdkosten werden von der Auftragnehmerin getragen.

Folgende Produktionskosten werden von der Aufraggeberin direkt übernommen: Reise- und Übernachtungskosten für die Juroren, Kosten für die Trophäen und deren Lieferung, Einreich-gebühren Austrian Event Award, Lizenzkosten Einreichportal, Einreichgebühren Austriacus, Patentgebühren, Kosten der Verpflegung während der Jurierung, Website-Adaptierung, Preisgeld Junior Award.

7.2  Leistungen der Auftraggeberin

Die Auftraggeberin wird der Auftragnehmerin alle für deren Arbeiten erforderlichen oder dienlichen Daten und Informationen zur Verfügung stellen. Die Auftraggeberin wird zusätzlich notwendige Genehmigungen so rechtzeitig erteilen, dass der Arbeitsablauf der Auftragnehmerin und ihrer Lieferanten und damit die Realisierung des Auftrages nicht beeinträchtigt werden. 

7.3  Rahmenbudget und vergütung für die Auftragnehmerin

Für die Durchführung des Tirolissimo 2027 und zur Erfüllung der unter Punkt 2 sowie 7.1 genannten Leistungen steht seitens der Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation Tirol ein Rahmenbudget von maximal € 100.000,– brutto (!) zur Verfügung.

Um die ordnungsgemäße Verwendung des Rahmenbudgets zu gewährleisten, verpflichtet sich die Auftragnehmerin, bis spätestens drei Monate vor der Durchführung des Events einen detaillierten und transparenten Budgetplan vorzulegen.

Für die genannten Leistungen erhält die Auftragnehmerin von der Auftraggeberin ein garantiertes Agenturhonorar von € 40.000.– inklusive MwSt.. Dieses wird nach Rechnungslegung in zwei Teilbeträgen von € 25.000.– und € 15.000.– ausbezahlt, wobei der erste Teilbetrag von € 25.000.– bis zu sechs Monate vor dem Datum der Preisverleihung in Rechnung gestellt werden kann, sofern der Auftraggeberin ein detailliertes Programm sowie ein Budgetplan vorgelegt wird. Der zweite Teilbetrag in Höhe von € 15.000.– wird nach erfolgreicher Durchführung der Preisverleihung bezahlt.

Die Differenzsumme in Höhe von € 60.000,— brutto steht für die unter Punkt 7. angeführten Produktionskosten zur Verfügung, die durch die Auftraggeberin geleistet werden müssen.

Die Auftragnehmerin erhält sämtliche von ihr in Rechnung zu stellenden Teilnahmegebühren sowie Eintrittsgelder, wobei die Höhe der Teilnahmegebühren, der Eintrittspreise sowie die Anzahl der Gratiskarten für Ehrengäste von der Auftraggeberin festgelegt werden. 

7.4  Sonstige Bestimmungen

  • Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, für die genannten Leistungen eigene Betriebsmittel (Pkw, Telefon, EDV etc.) zu verwenden. Die Kosten dieser Betriebsmittel hat die Auftragnehmerin selbst zu tragen.
  • Die Auftragnehmerin nimmt zur Kenntnis, dass sie selbst für die Abfuhr allfälliger Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zuständig ist.
  • Die Auftragnehmerin wird nach Abschluss aller vertraglich vereinbarten Leistungen, spätestens jedoch am 31. Dezember 2027 der Auftraggeberin eine Abrechnung mit allen Einnahmen und Ausgaben, welche im Zusammenhang mit der Erfüllung der vereinbarten Leistungen stehen, übermitteln.
  • Sämtliche für die Veranstaltung notwendigen Genehmigungen (z.B. Veranstaltungsanmeldung, Versicherungen etc.) sind von der Auftragnehmerin einzuholen.
  • Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz (MedKF-TG): Die Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation ist verpflichtet, halbjährlich die Medienkooperationen und -förderungen gemäß dem Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz (MedKF-TG) zu melden. Um eine fristgerechte Einmeldung sicherzustellen, liefern die beauftragten Agenturen quartalsweise eine detaillierte Liste nach Vorgaben der Wirtschaftskammer Tirol an die Fachgruppe, die anschließend in das Meldesystem der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) eingepflegt wird. Ziel ist es, durch diese Offenlegung umfassende Transparenz bei der Vergabe von Werbeaufträgen und Förderungen öffentlicher Stellen sicherzustellen.

8.  Formale Bestimmungen 

8.1  Ausloberin

Wirtschaftskammer Tirol
Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation

Wilhelm-Greil-Straße 7
6020 Innsbruck
werbung@wktirol.at
+43 5 90905-1241

Verantwortliche Ansprechpersonen:
Kurt Höretzeder, Obmann FG Werbung und Marktkommunikation Tirol

Eva Schlögl, Geschäftsführerin FG Werbung und Marktkommunikation Tirol

8.2  Rückfragen

Rückfragen sind schriftlich per E-Mail bis Freitag, 06. November 2026, 12 Uhr an werbung@wktirol.at   möglich. Sie werden gesammelt beantwortet; Fragen und Antworten werden allen Interessierten in gleicher Weise zugänglich gemacht.

8.3  Zulassung zum Hearing

Am Hearing teilnahmeberechtigt sind die aufgrund der Vorjury persönlich geladenen Bewerber:innen mit ihrem jeweiligen Team bzw. ihren ARGE-Partner:innen. Die Einladung ist nicht auf andere Unternehmen übertragbar.

8.4  Ausschluss und Befangenheit

Von der Teilnahme ausgeschlossen sind die Mitglieder von Vorjury und Jury, Mitarbeitende der Ausloberin sowie Personen, die zu Jurymitgliedern in einem Verwandtschafts- oder Abhängigkeitsverhältnis stehen.

Mitglieder des Ausschusses der Fachgruppe dürfen sich bewerben. Wer sich aus diesem Kreis bewirbt oder an einem sich bewerbenden Unternehmen beteiligt bzw. dort tätig ist, ist von der Mitwirkung an Vorjury, Hearing und Vergabeentscheidung ausgeschlossen.

8.5  Jury

Die Zusammensetzung von Vorjury (3 Personen) und Hearing-Jury (6 Personen) wird vom Auftraggeber festgelegt und umfasst Fachjuror*innen aus dem Ausschuss der Fachgruppe, Sachjuror*innen der WK Tirol sowie gegebenenfalls externe Expert*innen.

8.6  Aufwandsentschädigung

Jede:r Teilnehmer:in am Hearing erhält eine Aufwandsentschädigung von brutto € 1.000,–, bei ARGEs einmal je ARGE. Die Auszahlung erfolgt nach dem Hearing gegen Rechnungslegung an die Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation Tirol. Mit der Aufwandsentschädigung werden keine Nutzungsrechte erworben. Grafische Entwurfsarbeiten sind ausdrücklich nicht gefordert und dürfen auch nicht präsentiert werden. 

8.7  Urheber- und Nutzungsrechte

Alle Rechte an den in Stufe 1 und Stufe 2 eingereichten Unterlagen, Ideen und Konzepten verbleiben bei den Bewerber:innen. Die Ausloberin verwendet sie ausschließlich zur Durchführung dieses Verfahrens. Jede weitergehende Nutzung, auch einzelner Ideen, setzt eine Beauftragung oder eine gesonderte Vereinbarung voraus. Die Nutzungsrechte an den im Auftrag erbrachten Leistungen werden im Auftrag geregelt.

8.8  Verfahrensart

Vergaberechtlich handelt es sich um eine Direktvergabe mit vorheriger Bekanntmachung gemäß § 31 Abs 12 iVm § 47 Bundesvergabegesetz 2018 (BVergG 2018). Es handelt sich nicht um einen Wettbewerb im Sinne des § 32 BVergG 2018. Die Auswahl erfolgt zweistufig nach den in dieser Auslobung festgelegten objektiven und nicht diskriminierenden Kriterien.

8.9  Vertraulichkeit

Ausloberin und Jury behandeln alle Bewerbungsunterlagen vertraulich. Die Bewerber:innen behandeln Informationen, die sie im Verfahren über diese Auslobung hinaus erhalten, ebenso vertraulich und geben sie nicht an Dritte weiter.

8.10  Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Durchführung dieses Verfahrens und gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen (DSGVO) verarbeitet.

8.11  Rechtsverbindlichkeit

Die Entscheidungen von Vorjury, Jury und Ausloberin sind endgültig. Aus der Teilnahme entsteht kein Anspruch auf Auftragserteilung. Die Ausloberin behält sich vor, das Verfahren ohne Vergabe zu beenden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

8.12  Bekanntgabe und Auftragsvergabe

Die Bekanntgabe des Ergebnisses und die Auftragsvergabe erfolgen bis Ende November 2026.  Der Auftrag umfasst eine weitere Ausgabe, mit Option auf eine weitere Ausgabe.

8.13  Zeitplanung

Die Detailplanung erfolgt von Jänner bis März 2027. Die in Kapitel 3 genannten Termine sind verbindlich und von der Auftragnehmer:in zu gewährleisten.

8.14  Einverständniserklärung

Mit der Abgabe einer Bewerbung erklären sich die Bewerber:innen mit den Bestimmungen dieser Auslobung einverstanden. 

Beilage

Konzeptpapier »Tirolissimo neu 2027« – Neuausrichtung des Tiroler Kreativpreises für gestaltete Kommunikation und Design