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Die wichtigsten Fakten zum § 57a-Pickerl
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Fahrzeugtechnik, Landesinnung

Aktuelles zur § 57a Pickerl-Überprüfung

News und Fachinformation 

Lesedauer: 1 Minute

08.12.2025

Befangenheit im Zuge der §57a-Überprüfung: Was Kfz-Werkstätten wissen sollten
Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) zum Thema Wegfall der Vertrauenswürdigkeit für wiederkehrende Begutachtungen

Anwendung der Fehleranzeige des Systems über die elektronische Schnittstelle
Anlage 6 der Prüf- und Begutachtungsstellenverordnung –Übergangsbestimmungen gemäß Anlage 2a PBStV

Erläuterungen zur wiederkehrenden Begutachtung gemäß § 57a KFG von Fahrzeugen der Klasse L
Periodische Fahrzeugüberprüfung, Änderung der Begutachtungsintervalle

Änderung der Begutachtungsintervalle nach § 57a KFG für Zweiräder
Periodische Fahrzeugüberprüfung für die Fahrzeugklasse L

Verwendung von Plattenbremsprüfstand gemäß Anlage 2a PBStV
Achtung: Ab 1.1.2020 sind Plattenbremsprüfstände nicht mehr zulässig

Verwendung von Spieldetektoren gemäß Anlage 2a PBStV
Achtung: Ab 1.1.2020 sind Spieldetektoren unter bestimmten Voraussetzungen nicht mehr zulässig

Anwendung der Fehleranzeige des Systems über die elektronische Schnittstelle gem. Anlage 6 PBStV
Anwendung im Rahmen der wiederkehrenden Begutachtung

Ist Deine § 57a-Ausrüstung am aktuellen Stand?
Fristen zur Umsetzung der Richtlinie 2014/45/EU zur regelmäßige technische Überwachung von Kraftfahrzeugen

Vorgehensweise bei der Erfassung von Fahrzeugen bei der Gutachtenserstellung zur Anmeldung
Anmeldegutachten für Fahrzeuge, die nicht in der Zulassungsevidenz gespeichert sind

Wiederkehrende Begutachtung von Fahrzeugen des Bundesheeres, Erlass des BMVIT (Februar 2019)

Neufassung des Erlasses betreffend Einstufung in Euro-Abgasklassen (Februar 2019)

Erlass – Umsetzung der Softwareprozedur zur OBD-Auslese; Klarstellung zu erforderlichen Geräten gem. Anlage 2a PBStV (Dezember 2018)

9. Novelle der Prüf- und Begutachtungsstellenverordnung (April 2018)

Aussetzung der Zulassung bei Gefahr im Verzug
Überprüfung und Begutachtung von Fahrzeugen: Auslegung des § 44a Kraftfahrgesetz (KFG)

§ 57a – Vorgehensweise bei der Weiterverfolgung von Mängeln
Vorgehen bei schwerem Mangel oder Gefahr in Verzug, Informationspflicht der Begutachtungsstellen

Pickerl-Überprüfung: Wiederkehrende Begutachtung nach § 57a - Nachfrist wurde abgeschafft
Ab 20.5.2018 ist für viele Kfz und Anhänger kein "Überziehen" des Termins mehr möglich 

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