Fahrzeugtechnik
§ 57a-Begutachtung: Fakten statt Mythen zur periodischen Fahrzeugüberprüfung
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Die § 57a-Pickerl-Begutachtung ist die periodische Überprüfung von Fahrzeugen auf ihre Verkehrs- und Betriebssicherheit nach dem § 57a des Kraftfahrgesetzes. Bei der Pickerl-Überprüfung werden 130 Funktionen kontrolliert.
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